Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Ab Mittwoch gelten neue Corona-regeln
Bayern setzt nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek auf Eigenverantwortung. Die Empfehlung lautet: „Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.“Einige Details sind aber weiterhin unklar, vor allem an den Schulen.
München Bayern lockert wie angekündigt die Corona-regeln im Freistaat. „Ab Mittwoch“, so sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) unserer Redaktion, „setzen wir auch bei der Isolation auf mehr Eigenverantwortung. Denn zusammen mit Experten sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die bisherigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht mehr verhältnismäßig sind. Gleichzeitig schützen wir die vulnerablen Gruppen mit Maßnahmen wie Maskenpflicht und Betretungsverboten.“
Zwar sind zwischen den einzelnen Ministerien noch nicht alle Neuregelungen im Detail abgestimmt. Insbesondere für die Schulen liegen noch keine konkreten Empfehlungen vor. Die generelle Linie aber steht schon fest.
An die Stelle der Isolationspflicht treten laut Holetschek verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete – insbesondere eine Maskenpflicht sowie Betretungsund Tätigkeitsverbote für Bereiche mit besonders vulnerablen Personengruppen – für mindestens fünf Tage. Sie gelten solange, bis der oder die Betroffene mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist, maximal jedoch für zehn Tage.
Die Maskenpflicht für positiv Getestete gilt grundsätzlich außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren.
Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen insbesondere im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.
Das grundsätzliche Betretungsund Beschäftigungsverbot trifft in bestimmten Einrichtungen Besucherinnen
und Besucher sowie das dort tätige Personal. Wer positiv getestet ist, darf nach wie vor nicht in Krankenhäuser und Pflegeheime sowie in Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten. Generell gilt laut Gesundheitsministerium die Empfehlung, sich bei einem positiven Test selbst zu isolieren: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.
Noch unklar blieb, wie es an den Schulen konkret gehandhabt wird. Vor allem, ob auch positiv getestete, aber symptomfreie Lehrer und Schüler ab Mittwoch weiter in den Unterricht gehen dürfen, war noch offen. Die Schulleitungen dürften also erneut erst wenige Stunden vor Inkrafttreten der Corona-lockerung erfahren, was für sie gilt.
„Wir erwarten eine rechtlich astreine und allgemein gültige Vorgabe“, forderte Simone Fleischmann vom Lehrer- und Lehrerinnenverband BLLV. Es dürfe für die Schulleiter keine neuen Belastungen geben, sagte sie – vor allem keine Pflicht zur Bewertung des jeweiligen Corona-einzelfalls.
Ministerpräsident Markus Söder hat indes eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr ins Spiel gebracht. „Wir werden bei gleichbleibender Infektionslage über die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr nachdenken“, kündigte er im Münchner Merkur an. „Im Dezember, spätestens im Januar, könnte die obligatorische Maskenpflicht bei gleichbleibender Lage in eine freiwillige Empfehlung umgewandelt werden.“