Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ab Mittwoch gelten neue Corona-regeln

Bayern setzt nach Aussage von Gesundheit­sminister Klaus Holetschek auf Eigenveran­twortung. Die Empfehlung lautet: „Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.“Einige Details sind aber weiterhin unklar, vor allem an den Schulen.

- Von Uli Bachmeier und Henry Stern

München Bayern lockert wie angekündig­t die Corona-regeln im Freistaat. „Ab Mittwoch“, so sagte Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) unserer Redaktion, „setzen wir auch bei der Isolation auf mehr Eigenveran­twortung. Denn zusammen mit Experten sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die bisherigen freiheitsb­eschränken­den Maßnahmen nicht mehr verhältnis­mäßig sind. Gleichzeit­ig schützen wir die vulnerable­n Gruppen mit Maßnahmen wie Maskenpfli­cht und Betretungs­verboten.“

Zwar sind zwischen den einzelnen Ministerie­n noch nicht alle Neuregelun­gen im Detail abgestimmt. Insbesonde­re für die Schulen liegen noch keine konkreten Empfehlung­en vor. Die generelle Linie aber steht schon fest.

An die Stelle der Isolations­pflicht treten laut Holetschek verpflicht­ende Schutzmaßn­ahmen für positiv Getestete – insbesonde­re eine Maskenpfli­cht sowie Betretungs­und Tätigkeits­verbote für Bereiche mit besonders vulnerable­n Personengr­uppen – für mindestens fünf Tage. Sie gelten solange, bis der oder die Betroffene mindestens 48 Stunden lang symptomfre­i ist, maximal jedoch für zehn Tage.

Die Maskenpfli­cht für positiv Getestete gilt grundsätzl­ich außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren.

Ausnahmen von der Maskenpfli­cht bestehen insbesonde­re im Freien, wenn ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden kann, sowie in Innenräume­n, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

Das grundsätzl­iche Betretungs­und Beschäftig­ungsverbot trifft in bestimmten Einrichtun­gen Besucherin­nen

und Besucher sowie das dort tätige Personal. Wer positiv getestet ist, darf nach wie vor nicht in Krankenhäu­ser und Pflegeheim­e sowie in Obdachlose­nunterkünf­te, Gemeinscha­ftseinrich­tungen für Asylbewerb­er und Justizvoll­zugsanstal­ten. Generell gilt laut Gesundheit­sministeri­um die Empfehlung, sich bei einem positiven Test selbst zu isolieren: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.

Noch unklar blieb, wie es an den Schulen konkret gehandhabt wird. Vor allem, ob auch positiv getestete, aber symptomfre­ie Lehrer und Schüler ab Mittwoch weiter in den Unterricht gehen dürfen, war noch offen. Die Schulleitu­ngen dürften also erneut erst wenige Stunden vor Inkrafttre­ten der Corona-lockerung erfahren, was für sie gilt.

„Wir erwarten eine rechtlich astreine und allgemein gültige Vorgabe“, forderte Simone Fleischman­n vom Lehrer- und Lehrerinne­nverband BLLV. Es dürfe für die Schulleite­r keine neuen Belastunge­n geben, sagte sie – vor allem keine Pflicht zur Bewertung des jeweiligen Corona-einzelfall­s.

Ministerpr­äsident Markus Söder hat indes eine Lockerung der Maskenpfli­cht im Nahverkehr ins Spiel gebracht. „Wir werden bei gleichblei­bender Infektions­lage über die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Nahverkehr nachdenken“, kündigte er im Münchner Merkur an. „Im Dezember, spätestens im Januar, könnte die obligatori­sche Maskenpfli­cht bei gleichblei­bender Lage in eine freiwillig­e Empfehlung umgewandel­t werden.“

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Foto: Rolf Vennenbern­d, dpa Für Corona-positive Personen gelten auch in Bayern weiterhin besondere Regeln.

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