Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Auch Kinder mit Corona dürfen in die Schule

Bayern hebt die Isolations­pflicht auf und setzt stärker auf Eigenveran­twortung.

- Von Henry Stern

München Bisher galt: Wer mit Corona infiziert ist, muss sich zu Hause isolieren – völlig unabhängig davon, welche Symptome er oder sie hatte. Ab diesem Mittwoch ändert sich in Bayern diese Regel: „Nur wer krank ist, bleibt zu Hause, wie bei anderen Atemwegser­krankungen auch“, erklärte Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU). Wer mit Corona nur infiziert ist, aber keine Krankheits­symptome hat, muss sich nicht mehr isolieren.

An die Stelle der Isolations­pflicht treten allerdings verpflicht­ende Schutzmaßn­ahmen für positiv Getestete: Vor allem gilt dann eine umfassende Maskenpfli­cht.

Außer in der eigenen Wohnung und bei einem Mindestabs­tand im Freien von mehr als 1,5 Metern müssen Infizierte immer eine medizinisc­he Maske tragen – vor allem in Innenräume­n. Diese Maskenpfli­cht gilt mindestens fünf, längstens aber zehn Tage. Die Maske darf in öffentlich­en Bereichen von Infizierte­n nicht einmal zum Essen abgenommen werden, bestätigte Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) auf Nachfrage – was etwa einen Restaurant­besuch sinnlos macht.

Medizinisc­he und pflegerisc­he Einrichtun­gen dürfen infizierte Besucher und Beschäftig­te nicht betreten. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: In Krankenhäu­sern, in Rehaklinik­en, Behinderte­neinrichtu­ngen und beim Rettungsdi­enst können mit Corona infizierte Beschäftig­te weiterhin arbeiten, „soweit sie in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind“. Holetschek setzt hier auf die Eigenveran­twortung der Klinikleit­ungen:

Dort wisse man selbst am besten, in welchen Bereichen eine Beschäftig­ung etwa infizierte­r Krankensch­western oder -pfleger möglich sei: „Wo die Sachkunde zu Hause ist, können wir auch die Entscheidu­ng belassen“, findet er. Allerdings dürfte wohl auch der anhaltende Personalma­ngel in den Kliniken eine Rolle spielen. Infizierte Besucher und Beschäftig­te dürfen zudem weiterhin nicht in Großunterk­ünfte wie Asylheime oder Justizvoll­zugsanstal­ten.

Und was ist mit den Schulen? Auch dort dürfen nun infizierte Lehrer wie Schüler in die Klassenzim­mer – allerdings nur mit Maske: Die Gefährdung durch Corona habe sich durch Immunität, Impfung und Medikament­e grundlegen­d verändert, sagte Staatskanz­leichef Herrmann: „Das gilt für alle Lebensbere­iche und damit auch für die Schulen.“Deshalb gebe es hier keine spezielle Regelung. „Wenn ein Kind Corona hat, bleibt es sinnhafter­weise auch ohne Symptome zu Hause“, findet jedoch der stellvertr­etende Ministerpr­äsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Bestünden die Eltern aber auf dem Schulbesuc­h, „dann muss das Kind halt die paar Tage eine Maske tragen“.

„Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf“, beteuerte Holetschek. Es gehe aber um „eine Balance zwischen Eigenveran­twortung und dem Schutz vulnerable­r Gruppen“. Er rate zudem allen positiv Getesteten, sich wenn möglich freiwillig zu isolieren und etwa im Homeoffice zu arbeiten.

Im Sinne von mehr Eigenveran­twortung des Einzelnen könnte in Bayern zudem schon bald die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Nahverkehr fallen: „Wir entscheide­n auch hier aber nicht erratisch, sondern auf Basis von Fakten“, beteuerte Herrmann. Ein möglicher Termin dafür wäre der 9. Dezember, denn dann läuft die aktuelle bayerische Corona-verordnung aus. „Das wäre aus meiner Sicht ein passender Tag“, findet etwa Hubert Aiwanger.

„Nur wer krank ist, bleibt zu Hause.“

Staatskanz­leichef Florian Herrmann

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