Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gericht stoppt Bauspargebühr
Karlsruhe Bausparkassen dürfen von ihren Kunden auch in der Sparphase keine pauschale Gebühr wie ein Jahresentgelt verlangen. Ein solches Entgelt benachteiligt die Sparer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes unangemessen, weil damit Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf sie abgewälzt würden. Eine Klausel in den Bausparbedingungen der Bausparkasse BHW, wonach in der Sparphase für jedes Konto zwölf Euro im Jahr fällig werden, ist damit unwirksam. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkassen. Für die Darlehensphase hatte das Gericht bereits 2017 entschieden, dass jährliche Kontogebühren unzulässig sind.