Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Gericht stoppt Bauspargeb­ühr

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Karlsruhe Bausparkas­sen dürfen von ihren Kunden auch in der Sparphase keine pauschale Gebühr wie ein Jahresentg­elt verlangen. Ein solches Entgelt benachteil­igt die Sparer nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofes unangemess­en, weil damit Kosten für Verwaltung­stätigkeit­en auf sie abgewälzt würden. Eine Klausel in den Bausparbed­ingungen der Bausparkas­se BHW, wonach in der Sparphase für jedes Konto zwölf Euro im Jahr fällig werden, ist damit unwirksam. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkas­sen. Für die Darlehensp­hase hatte das Gericht bereits 2017 entschiede­n, dass jährliche Kontogebüh­ren unzulässig sind.

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