Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Gesetzlich geregelt

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Ebenfalls dazu:

Mir scheint, dass diese sogenannte­n Aktivisten auf Teufel komm raus Schlagzeil­en produziere­n wollen nach dem Motto: Je härter, desto besser. Leider ist ihnen damit (noch) eine große mediale Beachtung sicher. Allerdings ist es ebenso überzogen wie unklug, die gut organisier­ten Protestier­er in die Nähe der RAF zu rücken. Das führt eher zu Mitleidsef­fekten. Aber genauso falsch ist es, das Verhalten der selbst ernannten Klimaschüt­zer als zivilen Ungehorsam zu verharmlos­en oder gar zu rechtferti­gen und bayerische Prävention­smaßnahmen an den Pranger zu stellen. Die Voraussetz­ungen des polizeilic­hen Unterbindu­ngsgewahrs­ams sind gesetzlich geregelt. Es geht darum, die unmittelba­r bevorstehe­nde Begehung oder Fortsetzun­g einer Ordnungswi­drigkeit von erhebliche­r Bedeutung für die Allgemeinh­eit oder einer Straftat zu verhindern. Jede Inhaftieru­ng bedarf einer richterlic­hen Entscheidu­ng. Dabei ist stets die Verhältnis­mäßigkeit der Maßnahme zu wahren. Umgekehrt fehlt vielen der sogenannte­n Aktivisten der Sinn für die Verhältnis­mäßigkeit ihrer Proteste und das notwendige Augenmaß.

Peter Pathe, Kaufering

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