Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gesetzlich geregelt
Ebenfalls dazu:
Mir scheint, dass diese sogenannten Aktivisten auf Teufel komm raus Schlagzeilen produzieren wollen nach dem Motto: Je härter, desto besser. Leider ist ihnen damit (noch) eine große mediale Beachtung sicher. Allerdings ist es ebenso überzogen wie unklug, die gut organisierten Protestierer in die Nähe der RAF zu rücken. Das führt eher zu Mitleidseffekten. Aber genauso falsch ist es, das Verhalten der selbst ernannten Klimaschützer als zivilen Ungehorsam zu verharmlosen oder gar zu rechtfertigen und bayerische Präventionsmaßnahmen an den Pranger zu stellen. Die Voraussetzungen des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams sind gesetzlich geregelt. Es geht darum, die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern. Jede Inhaftierung bedarf einer richterlichen Entscheidung. Dabei ist stets die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu wahren. Umgekehrt fehlt vielen der sogenannten Aktivisten der Sinn für die Verhältnismäßigkeit ihrer Proteste und das notwendige Augenmaß.
Peter Pathe, Kaufering