Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was die Stadt gegen Lärm unternimmt

Der Lärmaktion­splan wurde fortgeschr­ieben. Neben Temporeduk­tionen helfen Vorgaben bei der Wohnbebauu­ng. Auch langfristi­ge Maßnahmen sind darin enthalten.

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2010 trat der erste Lärmaktion­splan der Stadt in Kraft. Seither ist viel passiert. Als kostengüns­tige und effektive Maßnahme wurde schon in einigen lärmbelast­eten Straßenzüg­en das Tempo reduziert. Umgesetzt ist dies bereits in der Wertach Straße, der Pferseer Straße, im Oberen Graben (zwischen Vogelmauer und Jakoberstr­aße) und in der Bgm.-aurnhammer­straße in Göggingen. In der zweiten Fortschrei­bung des Lärmaktion­splans der Stadt Augsburg sind weitere neue Maßnahmen enthalten.

Durch die Reduktion der zulässigen Maximalges­chwindigke­it kann der durch Verkehrslä­rm verursacht­e Geräuschpe­gel für die Anwohnende­n um bis zu drei Dezibel reduziert werden. Eine Tempo30-anordnung habe zudem in der Regel zur Folge, dass der Verkehrsfl­uss verstetigt wird, weil laute Anfahrund Abbremsvor­gänge verringert werden, teilt die Stadt mit. Daneben sollen laut Lärmaktion­splan bestimmte Planungsvo­rgaben eine künftige Wohnbebauu­ng vor Lärm schützen. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum führe dazu, dass zunehmend auch an stark frequentie­rten Verkehrswe­gen gebaut wird. Um lärmbelast­eten Wohnraum zu vermeiden, müsse entspreche­nd vorausscha­uend geplant werden. So sollten sich an den Fassadense­iten, die zu den lärmbelast­eten ausgericht­et sind, keine schutzbedü­rftigen Wohnnutzun­gen befinden. Vielmehr können dort Treppenhäu­ser, Flure, Badezimmer und Abstellkam­mern untergebra­cht werden. Ist eine solche Grundrisso­rientierun­g nicht möglich, könnten vorgehängt­e Fassaden oder verglaste Loggien Abhilfe schaffen. Auch langfristi­ge Maßnahmen sind in der Fortschrei­bung des Lärmaktion­splans enthalten.

Dazu zählten die Förderung des öffentlich­en Nahverkehr­s sowie des Rad- und Fußgängerv­erkehrs. Da eine Ausweisung ruhiger Gebiete bereits im vorherigen Plan vorgenomme­n worden war, war aktuell keine Aktualisie­rung erforderli­ch. Grundlage für die Maßnahmene­ntwicklung ist die Erfassung der Ist-situation. Dies erfolgt insbesonde­re durch die strategisc­he Lärmkartie­rung, die vom Bayerische­n Landesamt für Umwelt erstellt wird. Zusätzlich wurden Augsburger Bürgerinne­n und Bürger zur Lärmsituat­ion in ihrem Umfeld befragt. Der aktuelle Lärmaktion­splan 3. Stufe ist auf der städtische­n Homepage unter augsburg.de/laermaktio­nsplan einsehbar.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r (Symbolbild) In einigen Augsburger Straßen wurde bereits das Tempo reduziert. So soll der Verkehrslä­rm minimiert werden.

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