Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Was die Stadt gegen Lärm unternimmt
Der Lärmaktionsplan wurde fortgeschrieben. Neben Temporeduktionen helfen Vorgaben bei der Wohnbebauung. Auch langfristige Maßnahmen sind darin enthalten.
2010 trat der erste Lärmaktionsplan der Stadt in Kraft. Seither ist viel passiert. Als kostengünstige und effektive Maßnahme wurde schon in einigen lärmbelasteten Straßenzügen das Tempo reduziert. Umgesetzt ist dies bereits in der Wertach Straße, der Pferseer Straße, im Oberen Graben (zwischen Vogelmauer und Jakoberstraße) und in der Bgm.-aurnhammerstraße in Göggingen. In der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Augsburg sind weitere neue Maßnahmen enthalten.
Durch die Reduktion der zulässigen Maximalgeschwindigkeit kann der durch Verkehrslärm verursachte Geräuschpegel für die Anwohnenden um bis zu drei Dezibel reduziert werden. Eine Tempo30-anordnung habe zudem in der Regel zur Folge, dass der Verkehrsfluss verstetigt wird, weil laute Anfahrund Abbremsvorgänge verringert werden, teilt die Stadt mit. Daneben sollen laut Lärmaktionsplan bestimmte Planungsvorgaben eine künftige Wohnbebauung vor Lärm schützen. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum führe dazu, dass zunehmend auch an stark frequentierten Verkehrswegen gebaut wird. Um lärmbelasteten Wohnraum zu vermeiden, müsse entsprechend vorausschauend geplant werden. So sollten sich an den Fassadenseiten, die zu den lärmbelasteten ausgerichtet sind, keine schutzbedürftigen Wohnnutzungen befinden. Vielmehr können dort Treppenhäuser, Flure, Badezimmer und Abstellkammern untergebracht werden. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, könnten vorgehängte Fassaden oder verglaste Loggien Abhilfe schaffen. Auch langfristige Maßnahmen sind in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans enthalten.
Dazu zählten die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs. Da eine Ausweisung ruhiger Gebiete bereits im vorherigen Plan vorgenommen worden war, war aktuell keine Aktualisierung erforderlich. Grundlage für die Maßnahmenentwicklung ist die Erfassung der Ist-situation. Dies erfolgt insbesondere durch die strategische Lärmkartierung, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellt wird. Zusätzlich wurden Augsburger Bürgerinnen und Bürger zur Lärmsituation in ihrem Umfeld befragt. Der aktuelle Lärmaktionsplan 3. Stufe ist auf der städtischen Homepage unter augsburg.de/laermaktionsplan einsehbar.