Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zettelwirt­schaft

- Foto: Christophe Gateau, dpa

In Berlin müssen die Wahlen zum Abgeordnet­enhaus wiederholt werden. Der dortige Verfassung­sgerichtsh­of erklärte die Abstimmung­en über die Zusammense­tzung des Länderparl­aments und der Bezirksver­ordnetenve­rsammlunge­n nun in Gänze für ungültig. Grund sind zahlreiche Fehler und Organisati­onspannen, an die sich der normale Hauptstadt­bewohner im Alltag zwar längst gewöhnt haben dürfte, die bei einer Wahl in Deutschlan­d bislang aber beispiello­s sind: So fehlten etwa Wahlzettel, und aufgrund des Chaos wurden zahlreiche Stimmen erst nach der offizielle­n Schließzei­t der Wahllokale abgegeben. Wie das Urteil aufgenomme­n wurde und was es für die ebenfalls am 26. September 2021 durchgefüh­rte Bundestags­wahl bedeutet, lesen Sie in der

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