Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Zettelwirtschaft
In Berlin müssen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden. Der dortige Verfassungsgerichtshof erklärte die Abstimmungen über die Zusammensetzung des Länderparlaments und der Bezirksverordnetenversammlungen nun in Gänze für ungültig. Grund sind zahlreiche Fehler und Organisationspannen, an die sich der normale Hauptstadtbewohner im Alltag zwar längst gewöhnt haben dürfte, die bei einer Wahl in Deutschland bislang aber beispiellos sind: So fehlten etwa Wahlzettel, und aufgrund des Chaos wurden zahlreiche Stimmen erst nach der offiziellen Schließzeit der Wahllokale abgegeben. Wie das Urteil aufgenommen wurde und was es für die ebenfalls am 26. September 2021 durchgeführte Bundestagswahl bedeutet, lesen Sie in der