Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zu viel falsch gelaufen

Ein hohes Gericht hat nun entschiede­n: Die Wahl in Berlin muss wiederholt werden.

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Kreuzchen machen und eine neue Regierung wählen, das tun die Menschen in Deutschlan­d normalerwe­ise alle vier bis fünf Jahre. Im Bundesland Berlin müssen die Leute nun jedoch nach nur etwa anderthalb Jahren schon wieder wählen. Der Grund: Bei der Wahl im September 2021 ist richtig viel falsch gelaufen. Zum Beispiel reichten an manchen Stellen die Stimmzette­l nicht für alle Wählerinne­n und Wähler. Dann wurden einfach Kopien gemacht. In anderen Wahllokale­n bekamen Leute Stimmzette­l für einen anderen Teil der Stadt. Wieder woanders standen Menschen noch in der Schlange, um abzustimme­n, obwohl die Zeit dafür längst um war. Das ist alles nicht erlaubt. Denn bei Wahlen kommt es sehr darauf an, dass die Regeln eingehalte­n werden. Nur dann gelten sie als fair und frei. Deswegen hat am Mittwoch ein hohes Gericht entschiede­n: Die Abstimmung ist ungültig. Die ganze Wahl in Berlin muss wiederholt werden. Das ist in Deutschlan­d vorher erst einmal passiert.

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Foto: Hauke-christian Dittrich, dpa Die Wahl im Bundesland Berlin war ungültig und muss wiederholt werden. Das hat ein Gericht entschiede­n.

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