Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Krank ins Klassenzim­mer

Nach dem Wegfall der Isolations­pflicht dürfen positiv getestete Kinder und Jugendlich­e in die Schule gehen – allerdings müssen sie eine Maske tragen. In den Kitas ist die Situation komplizier­ter.

- Von Sarah Ritschel und Stephanie Sartor

Augsburg Wer krank ist – also wer hustet, niest, Fieber hat, sich nicht fit fühlt – soll zu Hause bleiben. Darauf pocht die bayerische Staatsregi­erung immer wieder, seit am vergangene­m Mittwoch die Isolations­pflicht für Menschen weggefalle­n ist, die positiv auf das Corona-virus getestet wurden. Zuhause zu bleiben ist jetzt allerdings nurmehr eine „dringende Empfehlung“, wie Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) sagt – aber kein Muss. Die neuen Regeln betreffen natürlich auch die Schulen und Kindertage­seinrichtu­ngen im Freistaat. Was bedeuten sie für die Praxis?

Das bayerische Kultusmini­sterium betont, dass es für positiv getestete Schülerinn­en und Schüler – ob mit oder ohne Symptome – keine Verpflicht­ung zum Schulbesuc­h gebe. Genauso wenig müssen Lehrkräfte mit einem positiven Testergebn­is zum Dienst in der Schule erscheinen. Im Gegenteil, ihnen wird sogar empfohlen, daheimzubl­eiben. So steht es in einem Schreiben des Ministeriu­ms an die Schulen. Weiter heißt es: „Entscheide­n sich positiv getestete Schülerinn­en und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zu Hause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinisc­hen Gesichtsma­ske.“Voraussetz­ung fürs Daheimblei­ben-dürfen ist ein PCR-TEST oder ein von Fachperson­al durchgefüh­rter Schnelltes­t. Eine Krankschre­ibung brauchen Schüler und Lehrkräfte nicht.

Schulleitu­ngen und Verbände hatten zuvor klare Regeln gefordert – und halten die Vorgabe zum Großteil für gut umsetzbar: „Wir halten die aktuelle Regel für praktikabe­l“, sagt etwa Michael Schwägerl, Vorsitzend­er des bayerische­n Philologen­verbands. „Wer krank ist, bleibt zu Hause, diese Vorgabe galt an Schulen ja auch schon vor der Pandemie. Jetzt kommt die kleine Ergänzung dazu, dass positiv Getestete zur Schule kommen können, wenn sie wirklich wollen – dann aber die ganze Zeit die Maske tragen müssen.“Im Alltag müssen sich die Schulen aller Voraussich­t nach nicht groß umstellen. „Dass Lehrkräfte mit positivem Test trotz Aufhebung der Isolations­pflicht kurzfristi­g zu Hause bleiben können, ändert an unserer Tagesplanu­ng gar nichts“, sagt Schwägerl. „Wir mussten ja auch vorher schon mit kurzfristi­gen Ausfällen klarkommen.“

Vergangene Woche lag die Zahl der Lehrkräfte, die nachweisli­ch wegen einer Corona-infektion fehlten, bei einem Prozent, bei Schülerinn­en und Schülern waren es 0,6 Prozent. Schwägerl schwört die Politik aber auf eines ein: „Wenn Infektione­n und Krankheits­fälle in den Schulen durch Corona wieder zunehmen sollten, ist es wichtig, den Schalter schnell wieder umlegen und strengere Regeln einführen zu können. Das Ziel ist weiterhin, eine stabile Unterricht­sversorgun­g für die Schülerinn­en und Schüler sicherzust­ellen.“In den bayerische­n Kindertage­seinrichtu­ngen sieht die Lage ein bisschen anders aus als an den Schulen: Denn die Vorgabe, dass Infizierte eine Maske tragen müssen, wenn sie das Haus verlassen, gilt nicht für kleinere Kinder. „Nach der landesrech­tlichen Grundlage dürften positiv getestete Kinder bis zum sechsten Geburtstag die Kindertage­seinrichtu­ngen demnach grundsätzl­ich auch ohne Mund-nasen-bedeckung betreten“, sagt ein Sprecher des bayerische­n Familienmi­nisteriums unserer Redaktion. Zum Schutz der anderen Kinder und der Beschäftig­ten weist das Ministeriu­m aber darauf hin, dass die Träger im Rahmen ihres Hausrechts strengere Vorgaben machen können. Generell gelte in den bayerische­n Kitas weiterhin der Grundsatz: Kranke Kinder „in reduzierte­m Allgemeinz­ustand“– also etwa mit Fieber, Husten, Kurzatmigk­eit oder Gliedersch­merzen – sollten die Kindertage­seinrichtu­ng erst dann wieder betreten, wenn sich ihr Zustand gebessert hat, wie in der aktuellen Rahmenhygi­eneempfehl­ung zu lesen ist. Corona-tests müssten nicht durchgefüh­rt werden.

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