Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
159 Parkverstöße und der Führerschein ist weg
Ein Autofahrer, der binnen eines Jahres mehr als 150 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil (Az. VG 4 K 456/21). Es wies damit die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch das Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten zurück. Laut Gericht erfuhr das Amt im Juli 2021, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt wurden. Darunter waren 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Gegen das Urteil könnte noch Berufung eingelegt werden.