Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

159 Parkverstö­ße und der Führersche­in ist weg

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Ein Autofahrer, der binnen eines Jahres mehr als 150 Parkverstö­ße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrz­eugen ungeeignet und ihm kann die Fahrerlaub­nis entzogen werden. Das entschied das Verwaltung­sgericht Berlin in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil (Az. VG 4 K 456/21). Es wies damit die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaub­nis durch das Landesamt für Bürgerund Ordnungsan­gelegenhei­ten zurück. Laut Gericht erfuhr das Amt im Juli 2021, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsor­dnungswidr­igkeiten geführt wurden. Darunter waren 159 Parkverstö­ße und 15 Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en. Gegen das Urteil könnte noch Berufung eingelegt werden.

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