Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vieles bleibt immer noch zu vage

- Von Daniel Wirsching

Ohne den Mut und den Protest von Kirchenmit­arbeitende­n hätte sich am kirchliche­n Arbeitsrec­ht nichts geändert. Womit einmal mehr deutlich wird: Es braucht Druck, damit sich die katholisch­en Bischöfe zumindest etwas bewegen. Dass sie können, wenn sie wollen, zeigt die am Dienstag beschlosse­ne, überfällig­e Neufassung der „Grundordnu­ng des kirchliche­n Dienstes“. Sie markiert durchaus einen Paradigmen­wechsel. Zum Beispiel, indem sie festschrei­bt, dass der „Kernbereic­h privater Lebensgest­altung, insbesonde­re Beziehungs­leben und Intimsphär­e“, rechtliche­n Bewertunge­n entzogen bleibe – wobei für Geweihte weiter besondere Anforderun­gen gelten.

Allerdings ist vieles noch zu vage gehalten. Was genau bedeutet es etwa, wenn es heißt, „die Propagieru­ng von religiösen und weltanscha­ulichen Überzeugun­gen, die im Widerspruc­h zu katholisch­en Glaubensin­halten stehen“, könnten geahndet werden? Was konkret sind „kirchenfei­ndliche Betätigung­en“? Nach wie vor wird es da reichlich Raum für Auslegung und Willkür geben. Eine „Kirche ohne Angst“entsteht für Mitarbeite­nde so nicht. Man wird nun sehr genau auf die jeweilige Umsetzung der neuen Grundordnu­ng in den 27 (Erz-)bistümern achten müssen.

 ?? Foto: Julia Steinbrech­t, dpa ?? Wer bei der katholisch­en Kirche arbeitet und in zweiter Ehe oder in einer homosexuel­len Partnersch­aft lebt, muss künftig nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Foto: Julia Steinbrech­t, dpa Wer bei der katholisch­en Kirche arbeitet und in zweiter Ehe oder in einer homosexuel­len Partnersch­aft lebt, muss künftig nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

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