Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Toter Bub: Jetzt steht die Mutter vor Gericht
37-Jährige soll Misshandlungen gedeckt haben
Ellwangen/bopfingen Nach dem gewaltsamen Tod eines nicht einmal zwei Jahren alten Buben steht ab diesem Mittwoch seine Mutter im baden-württembergischen Ellwangen vor Gericht. Sie ist wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen angeklagt. Wie der Vorsitzende Richter Norbert Strecker auf Nachfrage erklärt, wird der 37-Jährigen aus Bopfingen im Ostalbkreis nahe der nordschwäbischen Grenze vorgeworfen, erkannt zu haben, dass ihr Lebensgefährte ihren 23 Monate alten Sohn über Wochen hinweg körperlich angegriffen und verletzt hat – sie den 33-Jährigen aber gewähren ließ und nichts gegen die Misshandlungen unternahm. Mit schrecklichen Folgen: Im Oktober 2021 wurde der Bub unter anderem mit blauen Flecken am ganzen Körper und Bissspuren des Mannes ins Krankenhaus eingeliefert und starb dort an seinen inneren Verletzungen.
Der Lebensgefährte der Frau wurde im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt. Das Urteil des Ellwanger Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt haben. Ein Sprecher der Ellwanger Staatsanwaltschaft erklärte auf Nachfrage, dass man damit rechne, dass die Entscheidung darüber erst im nächsten Jahr fällt.
Bereits im Prozess gegen den 33-Jährigen wurde viel über die Rolle der Mutter in dem Familiendrama gesprochen. Sie hatte die Betreuung des Kindes demnach eher ihrem Lebensgefährten überlassen und habe die Verletzungen des kleinen Buben gegenüber ihrem anderen Sohn kleingeredet. Sie selbst äußerte sich, als Zeugin geladen, vor Gericht nicht und berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht – gab im Laufe des Prozesses jedoch einem Fernsehsender bereitwillig ein Interview, in dem sie davon sprach, dass sie ihren Partner falsch eingeschätzt habe. Ob sich die 37-Jährige nun, da sie selbst angeklagt ist, vor dem Amtsgericht Ellwangen aussagt, ist fraglich.