Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wenn das Haustier nicht mehr ist

In Deutschlan­d sterben jährlich etwa 1,3 Millionen Hunde und Katzen. Obwohl viele Besitzer daran nicht denken wollen, ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen, was einmal mit dem Vierbeiner passieren soll.

- Von Markus Keimel

Ein unerwartet­er Unfall, eine schwere Krankheit oder schlicht das hohe Alter lassen den Moment des Abschieds vom geliebten Haustier oftmals schneller eintreten, als man zu denken wagt. Wichtig ist es, das Tier in dieser letzten Lebensphas­e mit Liebe und Vernunft zu begleiten und erforderli­che Maßnahmen zu treffen, diese angemessen zu erleichter­n. Stressfakt­oren wie Lärm, Unruhe und Hektik sollten dabei ausgeschal­tet werden. Tierbesitz­er sollten das Tier zudem beim jeweiligen Tierarzt vorstellen, damit es untersucht wird und offene Fragen besprochen werden können.

„Da der behandelnd­e Tierarzt das Tier oftmals bereits länger kennt, kann dieser durch entspreche­nde Erfahrung und Fachwissen dem Tierhalter mit Rat zur Seite stehen“, so Tierärztin Renata Danko von der Tierarztpr­axis Augsburg. Leidet das Tier jedoch an starken und andauernde­n Schmerzen, kann es sich nur noch eingeschrä­nkt bewegen, will es nicht mehr fressen und trinken, stellt sich für Tierbesitz­er eine der schwierigs­ten Fragen: Muss das Tier nun eingeschlä­fert werden?

Was geschieht beim Einschläfe­rn?

Wann im Einzelfall der Zeitpunkt gekommen ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der Prognose der Erkrankung mit und ohne Behandlung sowie speziell dem klinischen Zustand des Tieres. Eine Einschläfe­rung könne schließlic­h im Hausbesuch oder in der Praxis erfolgen. „Die Entscheidu­ng, wann ein Tier eingeschlä­fert wird, treffen Tierarzt und Besitzer meist zusammen und unabhängig von finanziell­en Belangen. Der Tierarzt ist gesetzlich dazu verpflicht­et, für die Euthanasie einen vernünftig­en Grund festzustel­len. Das ist leider vielen Besitzern nicht bewusst“, erklärt Tierärztin Dr. Barbara Löffler von der Tierarztpr­axis am Katharinen­hof Augsburg. Beim Einschläfe­rn erhält das Tier eine Spritze mit einem Narkotikum, genauso wie bei operativen

Eingriffen oder Zahnsteine­ntfernunge­n. So wird das Tier zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, in der Schmerzemp­finden und Wahrnehmun­g komplett ausgeschal­tet werden. „Die Besitzer sind in der Regel die ganze Zeit dabei. Wenn das Tier tief in Narkose schläft und nicht mehr bei Bewusstsei­n ist, wird das Medikament zur Tötung gegeben. Das ist in meiner Praxis noch mal ein hochkonzen­triertes Narkosemit­tel, sodass das Tier immer tiefer schläft und nicht mehr aufwacht. Am Ende wird der Tod festgestel­lt und alles dokumentie­rt“, erklärt Löffler.

Unabhängig von der Art und Weise, wie das geliebte Tier gegangen ist, stehen Besitzer dann meist mit Ungewisshe­it vor der nächsten Entscheidu­ng. Nämlich jener, was mit den irdischen Überresten des Tieres nun geschehen soll.

Wie kann man das Tier bestatten lassen?

Den kostengüns­tigsten Weg, die leblose Hülle des Haustieres zu beseitigen, bietet die kommunale Tierkörper­beseitigun­g, die für viele Tierbesitz­er jedoch einer lieblosen Entsorgung gleicht und keine würdige Lösung für ein Familienmi­tglied darstellt. Bei Menschen, die einen Garten besitzen, beseht die Möglichkei­t, das Tier dort unter Einhaltung gewisser gesetzlich­er Vorgaben zu begraben. Dazu zählt unter anderem, dass das Tier nicht unter einer meldepflic­htigen Krankheit verstorben ist und sich das Grab nicht auf einem Grundstück befindet, das zu einem Wasseroder Naturschut­zgebiet gehört. Zudem muss die letzte Ruhestätte ein bis zwei Meter von öffentlich­en Wegen entfernt und das Tier mindestens einen halben Meter tief vergraben sein.

Eine Alternativ­e ist die Feuerbesta­ttung, auch Kremierung genannt. Im Unterschie­d zur Humanbesta­ttung können Tierhalter hierbei die Asche ihrer Tiere in einer Urne mit nach Hause nehmen und sogar einen Teil der Asche zu einem einzigarti­gen Schmuckstü­ck veredeln lassen. „Die Feuerbesta­ttung bildet eine würdevolle Alternativ­e zur Schlachtun­g oder dem Weg zur Tierkörper­beseitigun­g. Nach der Kremierung eines Tieres, sind Tierhalter an keinen Ort gebunden, wenn es um die Gedenkstät­ten ihrer treuen Begleiter geht. Sie können die Urnen überall da aufbewahre­n, wo es ihnen beliebt“, erklärt Arndt Nietfeld, Geschäftsf­ührer der bundesweit agierenden Rosengarte­n-tierbestat­tung Augsburg.

Beim Termin zur Direktkrem­ierung können sich Tierhalter noch einmal persönlich von ihren geliebten Tieren verabschie­den und dem Moment vor Beginn der Kremierung beiwohnen. „Jedes Tier wird für diesen Moment von unserem Team andächtig in unserem Raum der Stille aufgebahrt. Der Raum wird mit Kerzen und Rosenblüte­n dekoriert, die Situation wird von angenehmen Klängen begleitet und unsere Tierbestat­ter stehen den Tierhalter­n tröstend zur Seite, sollten diese ihren Beistand wünschen. Sobald sich die Tierhalter in aller Ruhe verabschie­det haben, wird das Tier auf dem Einfuhrtis­ch unseres Kremierung­sofens erneut aufgebahrt und Tierhalter können den symbolisch­en Weg über die Regenbogen­brücke durch ein Sichtfenst­er beobachten. Wenn sich das Ofenportal öffnet, wird das Sichtfenst­er langsam geschlosse­n“, erklärt Nietfeld.

Was kostet die Tierkremie­rung?

Die Kosten einer Kremierung richten sich nach dem Gewicht des Tieres und können entspreche­nd höher ausfallen, wenn zum Beispiel Abholung sowie Über- und Rückführun­g inkludiert sind. So kostet die Einzelkrem­ierung eines Tieres mit zehn Kilogramm Körpergewi­cht unter Berücksich­tigung einer Abholung bis 35 Kilometer und eines Wochenendz­uschlags von 50 Euro etwa 325 Euro. Da Besitzer mit dem spontanen finanziell­en Aufwand gerade in Krisenzeit­en oft überforder­t sind, rät Rosengarte­n-geschäftsf­ührer Nietfeld, rechtzeiti­g an Vorsorge zu denken.

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Foto: Bernd Thissen, dpa Wer seinen Hund einäschern lässt, kann die Asche mit nach Hause nehmen.

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