Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Falk muss ins Gefängnis

2010 schießt ein Unbekannte­r einem Wirtschaft­sanwalt ins Bein. Jahre später wird der einstige Börsenstar Alexander Falk als Drahtziehe­r verurteilt. Nun verwarf der BGH eine Revision.

- (Anja Semmelroch, dpa)

Karlsruhe Als junger Mann war Alexander Falk einer der reichsten Deutschen und Star der „New Economy“– jetzt muss er aller Voraussich­t nach bereits zum zweiten Mal ins Gefängnis. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision des Hamburger Verleger-erben gegen seine Verurteilu­ng zu einer viereinhal­bjährigen Haftstrafe. Damit ist rechtskräf­tig festgestel­lt, dass Falk Kriminelle auf einen ihm verhassten Wirtschaft­sanwalt angesetzt hat – um diesen zu überfallen und anzuschieß­en.

Die Geschichte klingt fast schon filmreif. Das Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplan-verlags seines Vaters hatte Falk, heute 53, sehr erfolgreic­h in Internetun­ternehmen investiert. Zwischenze­itlich stand er auf der Forbes-liste der 100 reichsten Deutschen. Dann der tiefe Fall: 2008 wird Falk wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt – weil er den Wert seiner Firma durch Scheingesc­häfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte. In der Folge sah sich Falk Schadeners­atz-forderunge­n in Millionenh­öhe ausgesetzt.

Der später angegriffe­ne Anwalt hatte für die Gegenseite gearbeitet. Als er im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt in sein Auto steigen will, schießt ihm ein Unbekannte­r aus nächster Nähe in den Oberschenk­el. Zuvor hatte es schon anonyme Anrufe gegeben, einmal war die Eingangstü­r mit einem Hammer eingeschla­gen worden. Die Ermittler tappen jahrelang im Dunkeln – bis 2017 ein Kronzeuge auftaucht, der Falk belastet. Der polizeibek­annte Mann profitiert von seiner Aussage, denn die frühere Großkanzle­i des Anschlagso­pfers hatte eine Belohnung von 100.000 Euro ausgelobt.

Falks Frau hatte im Prozess am Frankfurte­r Landgerich­t ausgesagt, die Familie sei von dem Mann erpresst worden. Tatsächlic­h stellt sich eine Tonbandauf­nahme, die als zentrales Beweismitt­el galt, als teilweise manipulier­t heraus. Das Landgerich­t gelangt in seinem Urteil vom 9. Juli 2020 trotzdem zu der Überzeugun­g, dass Falk die Tat bei einem kriminelle­n Brüderpaar aus der Türkei in Auftrag gegeben hat – aus Wut, Rache und gekränkter Ehre. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine SMS, die Falk fünf Tage vor der Tat erhalten hatte. Der Absender teilt ihm mit, dass „die Oma“demnächst ihren „verdienten Kuraufenth­alt“bekommen werde. Falk selbst hatte zu Prozessbeg­inn gesagt, er sitze für eine Tat in Untersuchu­ngshaft, die er nicht begangen habe. „Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspric­ht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeis­t.“

Die Frankfurte­r Richter hatte er damit nicht überzeugt. Und auch die Strafricht­er in Karlsruhe sehen keinen Rechtsfehl­er. Falks Verteidige­r hatten vor allem beanstande­t, dass ihr Mandant am Ende wegen einer anderen Straftat verurteilt worden sei als der ursprüngli­ch angeklagte­n. Anfangs hatte ihm die Staatsanwa­ltschaft Anstiftung zum Mord vorgeworfe­n. Verurteilt wurde er am Ende wegen Anstiftung zur gefährlich­en Körperverl­etzung. Die Bgh-richter teilten diese Bedenken aber nicht.

Falk hatte 22 Monate in U-haft gesessen. Diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechne­t. Eine Aussetzung der restlichen Haft zur Bewährung ist normalerwe­ise erst möglich, wenn zwei Drittel der Strafe abgesessen sind – hier also ungefähr 36 Monate. Damit ist davon auszugehen, dass Falk, der seit dem Frankfurte­r Urteil frei war, bald wieder ins Gefängnis muss.

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Foto: Foto: A. Dedert, dpa Alexander Falk bei einem Gerichtste­rmin im Jahr 2020.

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