Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haftstrafe für Mutter des toten Buben
37-Jährige habe das Martyrium zugelassen
Ellwangen/bopfingen Es sei eine verhängnisvolle Affäre gewesen, sagt Oberstaatsanwalt Dirk Schulte in seinem Plädoyer vor dem Ellwanger Amtsgericht und bezieht sich damit auf den bekannten Filmtitel: Am Ende dieser Beziehung zwischen einer 37-Jährigen und ihrem damaligen Partner stand im Oktober 2021 der Tod eines knapp zwei Jahre alten Jungen aus Bopfingen. Er starb infolge schwerer Misshandlungen. Nun verurteilte ein Schöffengericht die Mutter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.
Im Gerichtssaal sprach die Mutter mit leiser Stimme, war teilweise kaum zu verstehen, wischte sich manchmal Tränen aus den Augen. Im Laufe des Prozesses gab sie zu, die Misshandlungen erkannt zu haben. Die 37-Jährige sagte, dass sie nach dem Tod des Jungen überlegt habe, sich das Leben zu nehmen. Sie sei in psychischer Behandlung, eine posttraumatische Belastungsstörung wurde laut ihrem Anwalt nachgewiesen. Nun sei ihr Zustand stabiler. Da sie mittlerweile einen Job hat, weiter behandelt werde, plädierte Verteidiger Rainer Schwarz für eine Bewährungsstrafe. Doch das Schöffengericht folgte der Forderung von Oberstaatsanwalt Schulte und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die hatte Schulte gefordert, da die Frau nicht ihrer Verantwortung als Mutter gerecht geworden sei. Schulte sagte, er sehe, dass die Frau sich in Behandlung begeben habe, dennoch sei eine Haftstrafe in dieser Höhe angemessen.
Das Schöffengericht erklärte: Dass die Mutter nicht gehandelt habe, sei ähnlich schlimm wie die Misshandlungen selbst. Chatverläufe hätten gezeigt, dass sie ihre Partnerschaft nicht aufs Spiel habe setzen wollen. „Sie haben nicht Sorge dafür getragen, dass dieses Martyrium endet“, so der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Frühjahr wurde ihr damaliger Lebensgefährte zu 14 Jahren Haft verurteilt – auch noch nicht rechtskräftig.