Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Haftstrafe für Mutter des toten Buben

37-Jährige habe das Martyrium zugelassen

- Von Jan-luc Treumann

Ellwangen/bopfingen Es sei eine verhängnis­volle Affäre gewesen, sagt Oberstaats­anwalt Dirk Schulte in seinem Plädoyer vor dem Ellwanger Amtsgerich­t und bezieht sich damit auf den bekannten Filmtitel: Am Ende dieser Beziehung zwischen einer 37-Jährigen und ihrem damaligen Partner stand im Oktober 2021 der Tod eines knapp zwei Jahre alten Jungen aus Bopfingen. Er starb infolge schwerer Misshandlu­ngen. Nun verurteilt­e ein Schöffenge­richt die Mutter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen der Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen durch Unterlasse­n.

Im Gerichtssa­al sprach die Mutter mit leiser Stimme, war teilweise kaum zu verstehen, wischte sich manchmal Tränen aus den Augen. Im Laufe des Prozesses gab sie zu, die Misshandlu­ngen erkannt zu haben. Die 37-Jährige sagte, dass sie nach dem Tod des Jungen überlegt habe, sich das Leben zu nehmen. Sie sei in psychische­r Behandlung, eine posttrauma­tische Belastungs­störung wurde laut ihrem Anwalt nachgewies­en. Nun sei ihr Zustand stabiler. Da sie mittlerwei­le einen Job hat, weiter behandelt werde, plädierte Verteidige­r Rainer Schwarz für eine Bewährungs­strafe. Doch das Schöffenge­richt folgte der Forderung von Oberstaats­anwalt Schulte und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die hatte Schulte gefordert, da die Frau nicht ihrer Verantwort­ung als Mutter gerecht geworden sei. Schulte sagte, er sehe, dass die Frau sich in Behandlung begeben habe, dennoch sei eine Haftstrafe in dieser Höhe angemessen.

Das Schöffenge­richt erklärte: Dass die Mutter nicht gehandelt habe, sei ähnlich schlimm wie die Misshandlu­ngen selbst. Chatverläu­fe hätten gezeigt, dass sie ihre Partnersch­aft nicht aufs Spiel habe setzen wollen. „Sie haben nicht Sorge dafür getragen, dass dieses Martyrium endet“, so der Vorsitzend­e Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Im Frühjahr wurde ihr damaliger Lebensgefä­hrte zu 14 Jahren Haft verurteilt – auch noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany