Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Raser akzeptiert Urteil nach tödlichem Unfall nicht

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Nach einem tödlichen Unfall will ein Raser das Urteil von mehr als sechs Jahren Haft nicht akzeptiere­n. Wie der Sprecher des Landgerich­tes Augsburg, Peter Grünes, berichtete, ist von den Verteidige­rn des 28-Jährigen ein Revisionsa­ntrag eingegange­n. Der Angeklagte war auf einer Staatsstra­ße bei Monheim (Landkreis Donauries) mit seinem getunten Wagen rund 200 Stundenkil­ometer pro Stunde gefahren. Er verlor die Kontrolle über sein Auto, schleudert­e auf die Gegenfahrb­ahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die vierfache Mutter war sofort tot. Der Mann war wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens mit Todesfolge zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Vorsitzend­e der Strafkamme­r hatte den Angeklagte­n nach dem Urteil gefragt, ob er den Schuldspru­ch akzeptiere. Dies hatte er zunächst bejaht. Erst nach der Interventi­on seiner Anwälte zog er seine Zustimmung zurück. (dpa)

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