Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Sind Mini-kitas eine Lösung?
In Bayern gibt es vielerorts zu wenige Betreuungsplätze für Kinder – 62.000 fehlen im kommenden Jahr. Was man dem Problem entgegensetzen könnte.
München In Bayern fehlen im kommenden Jahr 62.000 Kitaplätze, vor allem wegen des Fachkräftemangels. Das ergab jüngst eine Bertelsmann-studie. Obwohl es in Deutschland für Kinder ab einem Jahr seit 2013 beziehungsweise ab drei Jahren seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt. Als Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) im August vorschlug, die Experimentierklausel des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes auszunutzen, hagelte es Kritik. Einer der Vorschläge des Ministeriums waren größere Gruppen in Großtagespflegen, wo mehrere Tagesmütter unter einem Dach mehrere Kinder betreuen, aber jedes Kind seine Ansprechpartnerin hat. Ein anderer: Minikitas. Das sind Einrichtungen, in denen laut Sozialministerium maximal zwölf Kinder gleichzeitig betreut werden, ab kommendem Kitajahr 15 – also weniger als in einer regulären Kindertagesstätte. „Außerdem kann im Rahmen des Modellprojekts statt einer Kinderpflegerin bzw. statt eines Kinderpflegers auch eine Kindertagespflegeperson mit Zusatzqualifikation als Ergänzungskraft eingesetzt und in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden“, erklärt das Ministerium auf seiner Website. Gemeint sind Tagesmütter.
Im Sozialausschuss des Landtags kam das Thema nun wieder auf den Tisch. Zentral: Wie lassen sich solche kleinen „Betreuungseinheiten“fördern und die staatliche Förderung flexibler gestalten? Hans-jürgen Dunkl vom Sozialministerium stellte auch vor, welche Erfahrungen Mini-kitas in einem Modellversuch bereits gemacht hatten. Ein Vorteil seien die kleineren Betreuungseinheiten. Man findet so zum Beispiel in Ballungsräumen leichter passende Räume, etwa umgewidmete Wohnungen. Ausschussvorsitzende Doris Rauscher (SPD) sagte, sie sehe es als Pädagogin als schwierig an, wenn die Kinder nur mit wenigen Gleichaltrigen zusammen seien. Johannes Becher (Grüne) betonte: „Von Eltern werden kleine überschaubare Gruppen mit ausreichend Personal geschätzt“, aber von zwölf auf 15 Kinder zu erhöhen wegen Personalnot, damit tue man sich dauerhaft keinen Gefallen.
Wie Dunkl ausführte, müsse man klären, wie sich Mini-kitas staatlich unterstützen lassen. Eigentlich seien sie gesetzlich schon im Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetz definiert. Der Landtag sollte sich aber damit auseinandersetzen, ob er eine Sonderförderung für die Mini-kitas wolle, um sie attraktiver zu machen.