Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Dezember-entlastung: Was Gaskunden jetzt wissen müssen
Im kommenden Monat werden die Stadtwerke Augsburg kein Geld für Gas und Fernwärme kassieren. Bewohner von Mehrfamilienhäusern profitieren mit Verzögerung.
Die Stadtwerke Augsburg werden, wie alle anderen Versorger auch, im Dezember auf den monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme verzichten. Strom und Wasser sind von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung nicht betroffen – hier müssen Kunden und Kundinnen weiter bezahlen. Unklar ist laut Stadtwerken nach wie vor, wie genau die längerfristige Strom- und Gaspreisbremse, die ab kommendem Jahr in Kraft treten soll, umgesetzt wird. Zwar gibt es einen Gesetzentwurf, aber noch kein Gesetz. Man werde so bald wie möglich informieren, sagt Stadtwerkesprecher Jürgen Fergg.
Fest steht jetzt schon, dass Verbraucher und Verbraucherinnen im Dezember keine Gasrechnung zahlen müssen. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht nichts zu tun, weil die Stadtwerke keine Abbuchung veranlassen werden. Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, muss von sich aus auf seine Bank zugehen, und diesen einmalig für Dezember unterbrechen (nur fürs Gas). Wer monatlich überweist, kann sich den Transfer einfach sparen. Achtung: Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass bereits überwiesenes Geld oder versehentlich gezahltes Geld für den Dezember nicht sofort zurückgezahlt werden kann, sondern erst in der Jahresabrechnung gutgeschrieben wird. Es gehe in diesen Fällen also nichts verloren, die Erstattung erfolge aber später. Bei Fernwärmekunden und -kundinnen gilt eine Sonderregelung: Sie müssen ihren Dezember-abschlag bezahlen, bekommen aber noch im Dezember wieder Geld zurücküberwiesen.
Bewohner und Bewohnerinnen von Mehrfamilienhäusern, bei denen die Zentralheizung über die Hausverwaltung zum Jahresende abgerechnet wird, werden von der Dezember-entlastung erst verzögert profitieren. Sie wird in die Heizkostenabrechnung, die üblicherweise im Frühjahr für das Vorjahr erstellt wird, eingerechnet.
Grundsätzlich, darauf weisen die Stadtwerke auch hin, kann die Jahresabrechnung für alle Kunden und Kundinnen noch Änderungen bedeuten. Denn dass die Bundesregierung mit ihrem Hilfspaket exakt den Dezember-abschlag erstattet, ist etwas vereinfacht dargestellt. Genau genommen will der Bund den Haushalten ein Zwölftel ihres, ausgehend vom September, geschätzten Jahresverbrauchs erstatten. Weil Abschlag und Verbrauchsschätzung etwas differieren können, wird in der Jahresabrechnung noch mal ein Ausgleich berechnet werden. Der Schnellschuss mit der Dezember-entlastung dient nur dazu, den Verbrauchern und Verbraucherinnen eine zügige Hilfestellung zu geben.
Im kommenden Jahr soll dann seitens der Regierung die längerfristiger geltende Energiepreisbremse in Kraft treten. Dabei wird der Staat bei Strom und Gas für 80 Prozent der verbrauchten Menge eines Haushalts den Preis deckeln (zwölf Cent pro Kilowattstunde beim Gas, 40 Cent pro Kilowattstunde beim Strom). Für die übrigen 20 Prozent fallen für Verbraucher die vollen Preise ihres Versorgers an. Die Stadtwerke werden wie berichtet zum 1. Januar ihre Preise für Strom und Gas drastisch erhöhen. Folgt man dem Rechenbeispiel mit der 80-20-Prozent-regelung, dürfte die Energiepreisbremse wohl einen Großteil der anstehenden Preiserhöhung abfedern. Nicht vergessen darf man allerdings, dass die Stadtwerke wie auch andere Versorger in diesem Jahr die Preise schon erhöht haben – im Vergleich zu Vorjahren sind 2023 also trotz Preisbremse immer noch erhebliche Steigerungen absehbar, die auf Verbraucher und Verbraucherinnen zukommen. Theoretisch könnten Kunden und Kundinnen in Erwartung des Preisdeckels ihre Abschläge, die in den meisten Tarifen zum 1. Januar steigen werden, selbst absenken. Sollte das Gesetz aber unerwarteterweise doch nicht so kommen, würden Nachzahlungen drohen.
Wer monatlich überweist, kann sich den Transfer sparen