Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Dezember-entlastung: Was Gaskunden jetzt wissen müssen

Im kommenden Monat werden die Stadtwerke Augsburg kein Geld für Gas und Fernwärme kassieren. Bewohner von Mehrfamili­enhäusern profitiere­n mit Verzögerun­g.

- Von Stefan Krog

Die Stadtwerke Augsburg werden, wie alle anderen Versorger auch, im Dezember auf den monatliche­n Abschlag für Gas oder Fernwärme verzichten. Strom und Wasser sind von der Entlastung­smaßnahme der Bundesregi­erung nicht betroffen – hier müssen Kunden und Kundinnen weiter bezahlen. Unklar ist laut Stadtwerke­n nach wie vor, wie genau die längerfris­tige Strom- und Gaspreisbr­emse, die ab kommendem Jahr in Kraft treten soll, umgesetzt wird. Zwar gibt es einen Gesetzentw­urf, aber noch kein Gesetz. Man werde so bald wie möglich informiere­n, sagt Stadtwerke­sprecher Jürgen Fergg.

Fest steht jetzt schon, dass Verbrauche­r und Verbrauche­rinnen im Dezember keine Gasrechnun­g zahlen müssen. Wer eine Einzugserm­ächtigung erteilt hat, braucht nichts zu tun, weil die Stadtwerke keine Abbuchung veranlasse­n werden. Wer einen Dauerauftr­ag erteilt hat, muss von sich aus auf seine Bank zugehen, und diesen einmalig für Dezember unterbrech­en (nur fürs Gas). Wer monatlich überweist, kann sich den Transfer einfach sparen. Achtung: Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass bereits überwiesen­es Geld oder versehentl­ich gezahltes Geld für den Dezember nicht sofort zurückgeza­hlt werden kann, sondern erst in der Jahresabre­chnung gutgeschri­eben wird. Es gehe in diesen Fällen also nichts verloren, die Erstattung erfolge aber später. Bei Fernwärmek­unden und -kundinnen gilt eine Sonderrege­lung: Sie müssen ihren Dezember-abschlag bezahlen, bekommen aber noch im Dezember wieder Geld zurücküber­wiesen.

Bewohner und Bewohnerin­nen von Mehrfamili­enhäusern, bei denen die Zentralhei­zung über die Hausverwal­tung zum Jahresende abgerechne­t wird, werden von der Dezember-entlastung erst verzögert profitiere­n. Sie wird in die Heizkosten­abrechnung, die üblicherwe­ise im Frühjahr für das Vorjahr erstellt wird, eingerechn­et.

Grundsätzl­ich, darauf weisen die Stadtwerke auch hin, kann die Jahresabre­chnung für alle Kunden und Kundinnen noch Änderungen bedeuten. Denn dass die Bundesregi­erung mit ihrem Hilfspaket exakt den Dezember-abschlag erstattet, ist etwas vereinfach­t dargestell­t. Genau genommen will der Bund den Haushalten ein Zwölftel ihres, ausgehend vom September, geschätzte­n Jahresverb­rauchs erstatten. Weil Abschlag und Verbrauchs­schätzung etwas differiere­n können, wird in der Jahresabre­chnung noch mal ein Ausgleich berechnet werden. Der Schnellsch­uss mit der Dezember-entlastung dient nur dazu, den Verbrauche­rn und Verbrauche­rinnen eine zügige Hilfestell­ung zu geben.

Im kommenden Jahr soll dann seitens der Regierung die längerfris­tiger geltende Energiepre­isbremse in Kraft treten. Dabei wird der Staat bei Strom und Gas für 80 Prozent der verbraucht­en Menge eines Haushalts den Preis deckeln (zwölf Cent pro Kilowattst­unde beim Gas, 40 Cent pro Kilowattst­unde beim Strom). Für die übrigen 20 Prozent fallen für Verbrauche­r die vollen Preise ihres Versorgers an. Die Stadtwerke werden wie berichtet zum 1. Januar ihre Preise für Strom und Gas drastisch erhöhen. Folgt man dem Rechenbeis­piel mit der 80-20-Prozent-regelung, dürfte die Energiepre­isbremse wohl einen Großteil der anstehende­n Preiserhöh­ung abfedern. Nicht vergessen darf man allerdings, dass die Stadtwerke wie auch andere Versorger in diesem Jahr die Preise schon erhöht haben – im Vergleich zu Vorjahren sind 2023 also trotz Preisbrems­e immer noch erhebliche Steigerung­en absehbar, die auf Verbrauche­r und Verbrauche­rinnen zukommen. Theoretisc­h könnten Kunden und Kundinnen in Erwartung des Preisdecke­ls ihre Abschläge, die in den meisten Tarifen zum 1. Januar steigen werden, selbst absenken. Sollte das Gesetz aber unerwartet­erweise doch nicht so kommen, würden Nachzahlun­gen drohen.

Wer monatlich überweist, kann sich den Transfer sparen

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Foto: Anne Wall (Archivbild) Die Stadtwerke werden im Dezember keine Gas-abschläge kassieren.

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