Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Frau aus Mering löst in München Schlägerei aus
23-Jährige verletzt Kontrahentin aus Augsburg schwer
Zwei Frauen aus der Region Augsburg haben am Münchner Hauptbahnhof einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Bei der Auseinandersetzung wurde eine 22-jährige Frau aus Augsburg am Auge schwer verletzt. Ihre Kontrahentin war eine 23-jährige Frau aus Mering. Zudem mischten sich noch zwei Begleiter der Frauen in den Streit ein und prügelten sich ebenfalls. Wie die Polizei informiert, gerieten am frühen Sonntagmorgen die beiden Frauen in Streit. Der Vorfall ereignete sich gegen 5.30 Uhr im Bereich der Schließfachanlagen am Hauptbahnhof. Zu den Gründen für die Auseinandersetzung der beiden deutschen Frauen macht die Polizei keine Angaben.
Die Frauen waren in Begleitung von zwei sierra-leonischen Männern im Alter von 22 und 20 Jahren. Im Verlauf der Auseinandersetzung packte die 23-Jährige die jüngere Frau am Hals und schlug sie mit dem Gesicht voraus gegen die Schließfächer. Als die in Augsburg wohnhafte Frau schrie, packte sie die 23-Jährige aus Mering auf Höhe des Auges. Anschließend ging die 22-Jährige blutend zu Boden. Daraufhin kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung der beiden Männer in Form von Schlägen und Tritten, so die Polizei. Die von der Bahn alarmierten Bundespolizisten trafen alle Beteiligten an und trennten sie voneinander.
Der 22-Jährigen wurde durch den Angriff ein Augenlid nahezu vollständig abgetrennt, weshalb sie durch einen alarmierten Rettungsdienst zur Behandlung in eine Augenklinik gebracht wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kam es jedoch zu keinen bleibenden Schäden des Sehvermögens. Das Geschehen wurde von einer unbeteiligten Zeugin beobachtet, die die Polizei informierte. Die Beamten brachten die Tatverdächtige sowie die zwei Männer zur weiteren Bearbeitung zur Wache der Bundespolizei. Nach einer angeordneten Blutentnahme bei der 23-Jährigen wurden alle Personen auf freien Fuß gesetzt.
Die Bundespolizei ermittelt gegen die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung gegen die beiden Männer.