Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mann nach blutiger Auseinandersetzung in Lebensgefahr
Ein 43-Jähriger wird in einem Hof in Oberhausen durch eine Messer-attacke schwer verletzt, Ärzte retten sein Leben. Die Polizei nimmt einen 48-jährigen Tatverdächtigen fest.
In Lebensgefahr schwebte ein 43-jähriger Mann aus dem Augsburger Stadtteil Oberhausen. Er war am Montagvormittag von einem Nachbarn niedergestochen worden. Der Tatverdächtige wurde von der Polizei festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Das Opfer ist mittlerweile außer Lebensgefahr. Die Tat ereignete sich am Montag gegen 10.30 Uhr. Zeugen alarmierten die Polizei, weil sie von einer körperlichen Auseinandersetzung etwas mitbekommen hatten. Die von ihnen gemeldete Schlägerei passierte in die Ebnerstraße in Oberhausen.
Bei Eintreffen der ersten Polizeistreife stellte sich heraus, dass ein 48-jähriger Mann im Hofraum des Anwesens offenbar unvermittelt mit einem Messer auf einen 43-jährigen Nachbarn eingestochen hatte.
Wie die Polizei am Dienstag weiter informierte, griffen zwei weitere Nachbarn ein. Ein 47-jähriger und ein 22-jähriger Mann waren auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Sie wollten die beiden Parteien trennen. Ihr Versuch scheiterte. Die Helfer wurden ebenfalls verletzt.
Nach Angaben der Polizei erlitten die beiden Männer leichte Schnittverletzungen an den Händen. Das 43-jährige Opfer kam mit zunächst lebensbedrohlichen Verletzungen im Brustbereich in die Augsburger Uniklinik. Der Mann sei mittlerweile jedoch außer Lebensgefahr, hieß es am Dienstag.
Der 48-jährige Täter serbischer Herkunft wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg noch am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Haftbefehl wurde erlassen. Der 48-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.
Die Kriminalpolizei Augsburg hat die Ermittlungen nach der Tat aufgenommen. Zu Details der blutigen Auseinandersetzung und ihren Hintergründen macht die Polizei wenig Angaben: „Derzeit können keine weiteren Details, insbesondere was das Motiv und die Tatumstände betrifft, genannt werden.“Dies sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.