Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Staatliche Unterstützung bei der Miete
Besonders in Städten fressen die Mietkosten immer mehr des Gehalts auf. Seit Jahren geht der Trend nach oben und steigert damit den Druck auf dem Wohnungsmarkt. Einen Zuschuss bietet nun das neue Wohngeld Plus.
ereits seit den Sechzigern haben bestimmte Be- völkerungsschichten in Deutschland Anspruch auf einen Zuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Dieser wird von Bund und Ländern über die Kommunen an die berechtigten Empfänger:innen ausgezahlt. Zum Jahreswechsel trat nun aufgrund der steigenden Energiekosten eine historische Reform in Kraft, die laut Bundesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu einer spürbaren Entlastung führen soll. Laut Behörde sind 40 Prozent der beziehenden Haushalte Familien und gut 48 Prozent Rentner:innen. Wer zur Miete wohnt oder das Wohneigentum selbst nutzt und dabei ein niedriges Einkommen hat, erhält durch das neu geltende Wohngeld Plus einen staatlichen Zuschuss. Durch die aktualisierten Sätze geht das BMWSB von einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte aus. Rund 600.000 bezogen bisher Wohngeld, mit der neuen Reform sind es bis zu 1,4 Millionen mehr. Gleichzeitig wird der Betrag im Durchschnitt doppelt so hoch ausfallen. Im Gegensatz zum früheren Prozedere wird das Wohngeld Plus auch beim Thema Heizkosten entlasten und bei einer Sanierung für mehr Klimafreundlichkeit die Kosten abmildern.
Bin ich berechtigt?
Drei Faktoren sind bei der Bewilligung eines Zuschusses durch die Behörde ausschlaggebend: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Miete. In der Regel wird die Förderung für zwölf Monate gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn bereits Wohngeld bezogen wird, dann wird das Wohngeld Plus ohne einen gesonderten Antrag ausbezahlt. Für Erstantragssteller bieten sowohl das BMWSB als auch die Landratsämter und Wohngeldbehörden auf ihren Webseiten weitergehende Informationen an. Damit kann jede:r selbst prüfen, ob ein eventueller Anspruch auf Unterstützung besteht. Online sind zudem konkrete Wohngeld-rechner verfügbar. Der vollständige Antrag wird über ein Online-verfahren gestellt. Beantragende sollten sich aufgrund der hohen Zahl an eingehenden Anträgen auf eine längere Wartezeit einstellen. ■