Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Staatliche Unterstütz­ung bei der Miete

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Besonders in Städten fressen die Mietkosten immer mehr des Gehalts auf. Seit Jahren geht der Trend nach oben und steigert damit den Druck auf dem Wohnungsma­rkt. Einen Zuschuss bietet nun das neue Wohngeld Plus.

ereits seit den Sechzigern haben bestimmte Be- völkerungs­schichten in Deutschlan­d Anspruch auf einen Zuschuss nach dem Wohngeldge­setz. Dieser wird von Bund und Ländern über die Kommunen an die berechtigt­en Empfänger:innen ausgezahlt. Zum Jahreswech­sel trat nun aufgrund der steigenden Energiekos­ten eine historisch­e Reform in Kraft, die laut Bundesmini­sterium für Bauen, Wohnen, Stadtentwi­cklung und Bauwesen (BMWSB) zu einer spürbaren Entlastung führen soll. Laut Behörde sind 40 Prozent der beziehende­n Haushalte Familien und gut 48 Prozent Rentner:innen. Wer zur Miete wohnt oder das Wohneigent­um selbst nutzt und dabei ein niedriges Einkommen hat, erhält durch das neu geltende Wohngeld Plus einen staatliche­n Zuschuss. Durch die aktualisie­rten Sätze geht das BMWSB von einer Verdreifac­hung der anspruchsb­erechtigte­n Haushalte aus. Rund 600.000 bezogen bisher Wohngeld, mit der neuen Reform sind es bis zu 1,4 Millionen mehr. Gleichzeit­ig wird der Betrag im Durchschni­tt doppelt so hoch ausfallen. Im Gegensatz zum früheren Prozedere wird das Wohngeld Plus auch beim Thema Heizkosten entlasten und bei einer Sanierung für mehr Klimafreun­dlichkeit die Kosten abmildern.

Bin ich berechtigt?

Drei Faktoren sind bei der Bewilligun­g eines Zuschusses durch die Behörde ausschlagg­ebend: die Anzahl der Haushaltsm­itglieder, die Höhe des Gesamteink­ommens und die Höhe der Miete. In der Regel wird die Förderung für zwölf Monate gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn bereits Wohngeld bezogen wird, dann wird das Wohngeld Plus ohne einen gesonderte­n Antrag ausbezahlt. Für Erstantrag­ssteller bieten sowohl das BMWSB als auch die Landratsäm­ter und Wohngeldbe­hörden auf ihren Webseiten weitergehe­nde Informatio­nen an. Damit kann jede:r selbst prüfen, ob ein eventuelle­r Anspruch auf Unterstütz­ung besteht. Online sind zudem konkrete Wohngeld-rechner verfügbar. Der vollständi­ge Antrag wird über ein Online-verfahren gestellt. Beantragen­de sollten sich aufgrund der hohen Zahl an eingehende­n Anträgen auf eine längere Wartezeit einstellen. ■

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