Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Einigung im Prozess um „Manta Manta“
Drehbuchautor bekommt Geld – und Entschuldigung
Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor des 1990er-jahre-films „Manta Manta“um die Fortsetzung aus dem vergangenen Jahr ist beigelegt worden. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an „Manta Manta – Zwoter Teil“aber nicht mehr beteiligt worden war, 35.000 Euro.
Gero Worstbrock, Constantingeschäftsführer, entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete dem Autoren gegenüber sein „Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist“. Und: „Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.“Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. „Das ist das, was wir wollten“, sagte er. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine „Signalwirkung“für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht „als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen“.
Aus Cantz’ Sicht hatte die Constantin kein Recht, seine Geschichte weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen. Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem alten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an. (dpa)