Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Einigung im Prozess um „Manta Manta“

Drehbuchau­tor bekommt Geld – und Entschuldi­gung

-

Der Streit zwischen der Produktion­sfirma Constantin Film und dem Drehbuchau­tor des 1990er-jahre-films „Manta Manta“um die Fortsetzun­g aus dem vergangene­n Jahr ist beigelegt worden. Die Streitpart­eien einigten sich am Montag vor dem Landgerich­t München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt dem Autor Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschriebe­n hat, an „Manta Manta – Zwoter Teil“aber nicht mehr beteiligt worden war, 35.000 Euro.

Gero Worstbrock, Constantin­geschäftsf­ührer, entschuldi­gte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete dem Autoren gegenüber sein „Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist“. Und: „Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.“Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprüngli­ch mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. „Das ist das, was wir wollten“, sagte er. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennun­g. Er hoffe auf eine „Signalwirk­ung“für andere Drehbuchau­toren, die seinen Streit vor Gericht „als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen“.

Aus Cantz’ Sicht hatte die Constantin kein Recht, seine Geschichte weiterzusc­hreiben, ohne ihn zu fragen. Er sah durch die Fortsetzun­g der Geschichte über den Autonarren Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitun­gsrecht an seinem alten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzun­g nehme das Ursprungsw­erk zur Grundlage und knüpfe ausdrückli­ch daran an. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany