Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Bäckerei Wolf scheitert mit Klage
In der Stuttgarter Straße in Oberhausen liegt die Zentrale der Bäckerei Wolf auch in der Nähe eines Sexshops und eines Porno-kinos. Vor Gericht geht es um Details.
Die Bäckerei Wolf muss weiterhin in der Nachbarschaft ihres Firmensitzes in der Stuttgarter Straße in Augsburg eine Vergnügungsstätte mit Erotikshop und Pornokino dulden. Dies urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Augsburg hinsichtlich einer baurechtlichen Klage, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes der Wolf-inhaber gegen die Stadt Augsburg als Genehmigungsbehörde erhoben hatte. Konkret war es um Pläne rund um einen Betrieb namens „Xtrajoy“in Oberhausen gegangen.
Das Gericht wies die Klage gegen eine Nutzungsänderung ab: Die „Feinsteuerung“durch die Stadt pro Vergnügungsstätte verletze baurechtlich keine Belange der Klägerseite, entschied die Kammer unter Vorsitz der Richterin Ingrid Linder.
Rechtsanwalt Gert Guggemos hatte zuvor ausgeführt, die Bäckerei befürchte einen sogenannten „Trading-down-effekt“, also eine Abwertung des Gebietes, sollte eine Änderung pro Vergnügungsstätte wirksam werden. Er könne etwa durch das Ausbreiten von Betrieben aus dem Rotlichtbereich verursacht werden, was zum Ausbleiben von Kundschaft in anderen ansässigen Geschäften führen könnte, auch der Bäckerei mit ihrem kürzlich erneuerten Café. Eine Vertreterin des Bauordnungsamtes sagt, dies sehe die Stadt bei der nachträglichen Änderung des Bebauungsplanes so nicht und habe daher dem Ansinnen der Firma hinter dem „Xtrajoy“stattgegeben.
Ein Geschäftsführer der Firma schilderte vor Gericht die zugrunde liegenden Umstände. Bereits im Jahr 2006 sei am besagten Ort in der Stuttgarter Straße ein Fachmarkt für Erotikartikel entstanden.
Zum Leistungsumfang dieses Shops gehörten ein Erotik-kino und Barbetrieb. Im Jahr 2019 beschlossen die Betreiber dieses Geschäfts, es in zwei Bereiche aufzuteilen: einen Fachmarkt und einen Freizeitbetrieb. Die Trennung sollte auch baulich vollzogen werden, weswegen man beim Amt vorgesprochen habe. Alles kein Problem, habe es dort geheißen; das Vorhaben sei dann auch ohne Umstände abgesegnet worden.
Im Sommer 2021 war der Umbau abgeschlossen. Als dann auch tatsächlich eine Zwischenwand beide Geschäfte voneinander trennte, tauchen Unklarheiten auf. Es sei beispielsweise um die Stellplatzsatzung gegangen, auch habe es Klärungsbedarf bei den Notausgängen gegeben. Deswegen habe man, obwohl der Betrieb in den beiden Geschäften längst wieder lief, nachträglich einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt – jenen Antrag, der im Jahr 2023 von der Gesellschaft der Wolf-inhaber rechtlich angegriffen wurde. Dieser GBR gehört das Grundstück, auf der die Zentrale der Bäckerei steht.
Nach Angaben des Unternehmens hinter dem Porno-kino, einer „W&W Freizeitstättenbetriebe Gmbh“, liefen die Geschäfte im Großen und Ganzen ähnlich wie seit 2006. Es gebe kein Ansinnen, die Ausrichtung der Betriebe gravierend zu ändern. Mit der benachbarten Bäckerei habe man im Alltagsgeschäft ein gutes Verhältnis. Davon, dass das nachbarschaftliche Verhältnis passe, hatte sich nach Worten der Vorsitzenden Richterin auch das Gericht bei einem Vor-ort-termin überzeugt, bei dem Verantwortliche beider Unternehmen anwesend waren.
Blieb noch die Frage nach dem Bebauungsplan, der ursprünglich ausgerichtet gewesen war auf die Ansiedlung von Firmen aus Produktion, Logistik oder Dienstleistung. „Vergnügungsstätten“waren dem Plan zufolge im nördlichen Oberhausen nicht vorgesehen. Es stünde der Stadt aber zu, Nutzungsänderungen zuzulassen, stellte die Richterin fest. Seitens der Stadt hieß es, ein Bebauungsplan gebe kein dauerhaftes Recht auf Unveränderbarkeit, auch nicht im vorliegenden Fall.