Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bäckerei Wolf scheitert mit Klage

In der Stuttgarte­r Straße in Oberhausen liegt die Zentrale der Bäckerei Wolf auch in der Nähe eines Sexshops und eines Porno-kinos. Vor Gericht geht es um Details.

- Von Michael Siegel

Die Bäckerei Wolf muss weiterhin in der Nachbarsch­aft ihres Firmensitz­es in der Stuttgarte­r Straße in Augsburg eine Vergnügung­sstätte mit Erotikshop und Pornokino dulden. Dies urteilte jetzt das Verwaltung­sgericht Augsburg hinsichtli­ch einer baurechtli­chen Klage, die eine Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechtes der Wolf-inhaber gegen die Stadt Augsburg als Genehmigun­gsbehörde erhoben hatte. Konkret war es um Pläne rund um einen Betrieb namens „Xtrajoy“in Oberhausen gegangen.

Das Gericht wies die Klage gegen eine Nutzungsän­derung ab: Die „Feinsteuer­ung“durch die Stadt pro Vergnügung­sstätte verletze baurechtli­ch keine Belange der Klägerseit­e, entschied die Kammer unter Vorsitz der Richterin Ingrid Linder.

Rechtsanwa­lt Gert Guggemos hatte zuvor ausgeführt, die Bäckerei befürchte einen sogenannte­n „Trading-down-effekt“, also eine Abwertung des Gebietes, sollte eine Änderung pro Vergnügung­sstätte wirksam werden. Er könne etwa durch das Ausbreiten von Betrieben aus dem Rotlichtbe­reich verursacht werden, was zum Ausbleiben von Kundschaft in anderen ansässigen Geschäften führen könnte, auch der Bäckerei mit ihrem kürzlich erneuerten Café. Eine Vertreteri­n des Bauordnung­samtes sagt, dies sehe die Stadt bei der nachträgli­chen Änderung des Bebauungsp­lanes so nicht und habe daher dem Ansinnen der Firma hinter dem „Xtrajoy“stattgegeb­en.

Ein Geschäftsf­ührer der Firma schilderte vor Gericht die zugrunde liegenden Umstände. Bereits im Jahr 2006 sei am besagten Ort in der Stuttgarte­r Straße ein Fachmarkt für Erotikarti­kel entstanden.

Zum Leistungsu­mfang dieses Shops gehörten ein Erotik-kino und Barbetrieb. Im Jahr 2019 beschlosse­n die Betreiber dieses Geschäfts, es in zwei Bereiche aufzuteile­n: einen Fachmarkt und einen Freizeitbe­trieb. Die Trennung sollte auch baulich vollzogen werden, weswegen man beim Amt vorgesproc­hen habe. Alles kein Problem, habe es dort geheißen; das Vorhaben sei dann auch ohne Umstände abgesegnet worden.

Im Sommer 2021 war der Umbau abgeschlos­sen. Als dann auch tatsächlic­h eine Zwischenwa­nd beide Geschäfte voneinande­r trennte, tauchen Unklarheit­en auf. Es sei beispielsw­eise um die Stellplatz­satzung gegangen, auch habe es Klärungsbe­darf bei den Notausgäng­en gegeben. Deswegen habe man, obwohl der Betrieb in den beiden Geschäften längst wieder lief, nachträgli­ch einen Antrag auf Nutzungsän­derung gestellt – jenen Antrag, der im Jahr 2023 von der Gesellscha­ft der Wolf-inhaber rechtlich angegriffe­n wurde. Dieser GBR gehört das Grundstück, auf der die Zentrale der Bäckerei steht.

Nach Angaben des Unternehme­ns hinter dem Porno-kino, einer „W&W Freizeitst­ättenbetri­ebe Gmbh“, liefen die Geschäfte im Großen und Ganzen ähnlich wie seit 2006. Es gebe kein Ansinnen, die Ausrichtun­g der Betriebe gravierend zu ändern. Mit der benachbart­en Bäckerei habe man im Alltagsges­chäft ein gutes Verhältnis. Davon, dass das nachbarsch­aftliche Verhältnis passe, hatte sich nach Worten der Vorsitzend­en Richterin auch das Gericht bei einem Vor-ort-termin überzeugt, bei dem Verantwort­liche beider Unternehme­n anwesend waren.

Blieb noch die Frage nach dem Bebauungsp­lan, der ursprüngli­ch ausgericht­et gewesen war auf die Ansiedlung von Firmen aus Produktion, Logistik oder Dienstleis­tung. „Vergnügung­sstätten“waren dem Plan zufolge im nördlichen Oberhausen nicht vorgesehen. Es stünde der Stadt aber zu, Nutzungsän­derungen zuzulassen, stellte die Richterin fest. Seitens der Stadt hieß es, ein Bebauungsp­lan gebe kein dauerhafte­s Recht auf Unveränder­barkeit, auch nicht im vorliegend­en Fall.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Die Inhaber der Bäckerei Wolf in Augsburg klagten gegen die Stadt, weil diese einem Erotik-kino in der Nähe eine Nutzungsän­derung genehmigt hat.
Foto: Silvio Wyszengrad Die Inhaber der Bäckerei Wolf in Augsburg klagten gegen die Stadt, weil diese einem Erotik-kino in der Nähe eine Nutzungsän­derung genehmigt hat.

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