Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Teure letzte Ruhe
Georg Herbert ärgert sich, dass die Stadt deutlich mehr Geld für die Verlängerung des Grabrechts will
Als Georg Herbert den Brief des Friedhofsamtes las, konnte er es kaum glauben: 1000 Euro müsse er zahlen, wenn das Grabrecht um weitere zehn Jahre verlängert werden soll. „Im Jahr 2005 habe ich 400 Euro bezahlt. Ich habe Verständnis für eine gewisse Anhebung der Gebühren, aber diese Dimension ist nicht akzeptabel. Es würde mich nicht wundern, wenn Leute deswegen ihr Grabrecht aufgeben“, sagt der Pferseer.
Umweltreferent Reiner Erben räumt ein, dass die Gebühren gestiegen sind. Dennoch sei die Rechnung von Georg Herbert nicht ganz richtig, sagt der zuständige Referent. „2005 war die Friedhofunterhaltsgebühr noch jährlich zu zahlen. Das waren 21 Euro je Jahr, die zu den 400 Euro noch dazukommen. Seit 2011 sind diese im Voraus entsprechend der Grablaufzeit zu entrichten. Die Steigerung fällt also geringer aus als in der Rechnung von Herrn Herbert.“Wenn man das berücksichtigt, wären im Jahr 2005 also 610 Euro fällig gewesen – aktuell sind es dennoch 400 Euro mehr.
Die Erhöhung sei notwendig gewesen, um kostendeckend arbeiten zu können. Bis 2005 habe das Defizit der Stadt bei vier Millionen Euro gelegen, berichtet Erben. Erst die dann eingeführte Kosten- und Leistungsrechnung habe Klarheit gebracht, welche der Einzelgebühren eine Kostendeckung ermöglichen und welche angepasst werden müssen.
Herangezogen wurden als Datengrundlage dafür die Jahre 2005 bis 2008. Weil das Kommunalabgabengesetz die Stadt verpflichte, die Gebühren spätestens nach vier Jahren wieder zu überprüfen, erfolgte 2013 eine weitere Anpassung.
„Wir haben es durch diese Maßnahmen geschafft, die laufenden Kosten zu 97 Prozent abzudecken. Sollte dies heuer wieder der Fall sein, können wir 2016 auf eine Erhöhung verzichten“, informiert der Umweltreferent. Die Kommunen dürfen laut Gesetz nur kostendeckend, nicht aber gewinnbringend arbeiten. Defizite müssen sie ausgleichen und bei Überschüssen Gebühren senken.
Bei der Berechnung führte noch ein anderer Aspekt zu Anpassungen der Preise, berichtet der Referent. „Der kommunale Prüfungsverband hat unsere Kalkulation analysiert und gefordert, dass wir die Kalkula- tion umstellen müssen. Die Grabgebühren sollen dabei nicht nur die Grabfläche, sondern auch die Kriterien Bereitstellungsaufwand, Nachfrage, Angebotsmenge und Repräsentationswert berücksichtigen.“
Dadurch seien die Urnengräber deutlich teurer geworden. Zahlten Angehörige 2005 noch 61 Euro für Friedhofsunterhalt und Grabrecht pro Jahr, sind es aktuell 100 Euro. Mit ein Grund ist auch, dass Urnengräber immer beliebter werden. Die kostengünstigere Bestattungsform wurde 2012 erstmals häufiger gewählt als die klassische Grabstätte. Der Aufwand für den Unterhalt des Friedhofs sinkt deswegen aber nicht.
Die derzeitige Gebührensatzung kritisiert aber nicht nur Herbert, sondern auch die SPD Stadtratsfraktion. „Neben den reinen Bestattungskosten noch rund 1000 Euro aufzubringen, ist für die Angehörigen eine erhebliche finanzielle Belastung. Wir sind deshalb dafür, dass diese Gebühren maximal für vier Jahre im Voraus erhoben wer- den“, so die Stadtratsfraktion. Da zu diesem Zeitpunkt die Gebührensatzung ohnehin überprüft und angepasst werde, sei dies sinnvoll.
Einstellen muss sich die Stadt bei ihren Friedhöfen auch auf die sich verändernde Bevölkerungsstruktur in Augsburg. Das betrifft zum Beispiel hier aufgewachsene und gestorbenen Muslime: „Wir rechnen hier mit einer Zunahme der Erdbestattungen und habe zusätzliche Gräberfelder für sie ausgewiesen“, sagt Reiner Erben.
Weniger Gräber, gleicher Aufwand
Bestattungen in Augsburg
Gräberzahl
Bestattungen Im vergangenen Jahr gab es 928 Grab- und 1328 Urnenbeisetzungen in Augsburg.
Kosten Bei der Erdbestattung von Toten ab dem 12. Lebensjahr fallen 804,50 Euro an. Bei Kindern sind es 563 Euro. Wer sich als letzte Ruhestätte für eine Urne in einer Nische oder Grabstätte entscheidet, zahlt dafür 348 Euro. Für Überurnen werden zusätzlich 116 Euro fällig. (chmü)