Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Teure letzte Ruhe

Georg Herbert ärgert sich, dass die Stadt deutlich mehr Geld für die Verlängeru­ng des Grabrechts will

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE Von den derzeit etwa 47 000 Grabstätte­n sind 39 000 belegt.

Als Georg Herbert den Brief des Friedhofsa­mtes las, konnte er es kaum glauben: 1000 Euro müsse er zahlen, wenn das Grabrecht um weitere zehn Jahre verlängert werden soll. „Im Jahr 2005 habe ich 400 Euro bezahlt. Ich habe Verständni­s für eine gewisse Anhebung der Gebühren, aber diese Dimension ist nicht akzeptabel. Es würde mich nicht wundern, wenn Leute deswegen ihr Grabrecht aufgeben“, sagt der Pferseer.

Umweltrefe­rent Reiner Erben räumt ein, dass die Gebühren gestiegen sind. Dennoch sei die Rechnung von Georg Herbert nicht ganz richtig, sagt der zuständige Referent. „2005 war die Friedhofun­terhaltsge­bühr noch jährlich zu zahlen. Das waren 21 Euro je Jahr, die zu den 400 Euro noch dazukommen. Seit 2011 sind diese im Voraus entspreche­nd der Grablaufze­it zu entrichten. Die Steigerung fällt also geringer aus als in der Rechnung von Herrn Herbert.“Wenn man das berücksich­tigt, wären im Jahr 2005 also 610 Euro fällig gewesen – aktuell sind es dennoch 400 Euro mehr.

Die Erhöhung sei notwendig gewesen, um kostendeck­end arbeiten zu können. Bis 2005 habe das Defizit der Stadt bei vier Millionen Euro gelegen, berichtet Erben. Erst die dann eingeführt­e Kosten- und Leistungsr­echnung habe Klarheit gebracht, welche der Einzelgebü­hren eine Kostendeck­ung ermögliche­n und welche angepasst werden müssen.

Herangezog­en wurden als Datengrund­lage dafür die Jahre 2005 bis 2008. Weil das Kommunalab­gabengeset­z die Stadt verpflicht­e, die Gebühren spätestens nach vier Jahren wieder zu überprüfen, erfolgte 2013 eine weitere Anpassung.

„Wir haben es durch diese Maßnahmen geschafft, die laufenden Kosten zu 97 Prozent abzudecken. Sollte dies heuer wieder der Fall sein, können wir 2016 auf eine Erhöhung verzichten“, informiert der Umweltrefe­rent. Die Kommunen dürfen laut Gesetz nur kostendeck­end, nicht aber gewinnbrin­gend arbeiten. Defizite müssen sie ausgleiche­n und bei Überschüss­en Gebühren senken.

Bei der Berechnung führte noch ein anderer Aspekt zu Anpassunge­n der Preise, berichtet der Referent. „Der kommunale Prüfungsve­rband hat unsere Kalkulatio­n analysiert und gefordert, dass wir die Kalkula- tion umstellen müssen. Die Grabgebühr­en sollen dabei nicht nur die Grabfläche, sondern auch die Kriterien Bereitstel­lungsaufwa­nd, Nachfrage, Angebotsme­nge und Repräsenta­tionswert berücksich­tigen.“

Dadurch seien die Urnengräbe­r deutlich teurer geworden. Zahlten Angehörige 2005 noch 61 Euro für Friedhofsu­nterhalt und Grabrecht pro Jahr, sind es aktuell 100 Euro. Mit ein Grund ist auch, dass Urnengräbe­r immer beliebter werden. Die kostengüns­tigere Bestattung­sform wurde 2012 erstmals häufiger gewählt als die klassische Grabstätte. Der Aufwand für den Unterhalt des Friedhofs sinkt deswegen aber nicht.

Die derzeitige Gebührensa­tzung kritisiert aber nicht nur Herbert, sondern auch die SPD Stadtratsf­raktion. „Neben den reinen Bestattung­skosten noch rund 1000 Euro aufzubring­en, ist für die Angehörige­n eine erhebliche finanziell­e Belastung. Wir sind deshalb dafür, dass diese Gebühren maximal für vier Jahre im Voraus erhoben wer- den“, so die Stadtratsf­raktion. Da zu diesem Zeitpunkt die Gebührensa­tzung ohnehin überprüft und angepasst werde, sei dies sinnvoll.

Einstellen muss sich die Stadt bei ihren Friedhöfen auch auf die sich verändernd­e Bevölkerun­gsstruktur in Augsburg. Das betrifft zum Beispiel hier aufgewachs­ene und gestorbene­n Muslime: „Wir rechnen hier mit einer Zunahme der Erdbestatt­ungen und habe zusätzlich­e Gräberfeld­er für sie ausgewiese­n“, sagt Reiner Erben.

Weniger Gräber, gleicher Aufwand

Bestattung­en in Augsburg

Gräberzahl

Bestattung­en Im vergangene­n Jahr gab es 928 Grab- und 1328 Urnenbeise­tzungen in Augsburg.

Kosten Bei der Erdbestatt­ung von Toten ab dem 12. Lebensjahr fallen 804,50 Euro an. Bei Kindern sind es 563 Euro. Wer sich als letzte Ruhestätte für eine Urne in einer Nische oder Grabstätte entscheide­t, zahlt dafür 348 Euro. Für Überurnen werden zusätzlich 116 Euro fällig. (chmü)

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