Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Staatsanwa­lt prüft Vorwürfe gegen Stadtspark­asse

Mehrere Anleger fühlen sich über den Tisch gezogen, weil sie Geld verloren. Deren Anwalt hat nun Anzeige erstattet

- VON JÖRG HEINZLE UND STEFAN KROG

Acht Jahre, nachdem die Stadtspark­asse einer älteren Kundin ein Anlagezert­ifikat verkauft hat, das zu einem großen Verlust führte, wird die Angelegenh­eit ein Fall für die Staatsanwa­ltschaft. Die Frau verlor damals 120 000 Euro. Der Anwalt der Kundin hat, nachdem sich weitere Betroffene gemeldet haben, im Oktober Strafanzei­ge wegen gewerbsmäß­igen Betrugs erstattet. Er vermutet, dass Kunden systematis­ch über Risiken im Unklaren gelassen wurden. Entspreche­nde Schritte hatte er schon im Januar angekündig­t (wir berichtete­n). Die Staatsanwa­ltschaft bestätigte gestern auf Anfrage den Eingang der Anzeige.

Die Ermittlung­sbehörde forderte zunächst weitere Unterlagen von dem Anwalt an, die inzwischen gesichtet werden. Man stehe momentan aber noch ganz am Anfang des Verfahrens, so Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai. Ob etwaige Straftaten vorliegen und welche das sein könnten, müsse erst geprüft werden, betont er.

In einem Zivilverfa­hren hatte die Frau in erster Instanz vom Landgerich­t Recht bekommen, allerdings hatte das Oberlandes­gericht in zweiter Instanz die Ansprüche zurückge- wiesen. Die Richter erkannten zumindest keinen Vorsatz. Damit griff die Verjährung.

Bei der Anlagemögl­ichkeit handelte es sich um ein Express-Zertifikat der Crédit Suisse. Im Info-Material – das alles fand vor der Finanzmark­tkrise statt – wurde es als „Korb voller Chancen“bezeichnet. Die Wertentwic­klung hing vom Aktienkurs zehn deutscher Unternehme­n ab, darunter Lufthansa, Deutsche Bank und Allianz. Aus 100 Euro konnte man bei gutem Verlauf in vier Jahren 144 Euro machen. Doch beim Ausfall einer der Aktien drohte Totalverlu­st. Genau das passierte mit der Hypo Real Estate.

Der Anwalt ist der Meinung, dass Kunden getäuscht wurden. Hintergrun­d: Es gibt verschiede­ne Beschreibu­ngen des Produkts. Nicht auf allen steht in voller Deutlichke­it, dass Totalverlu­st eine Möglichkei­t ist. Zu klären ist, ob Kunden nur die „harmlosen“Beschreibu­ngen vorgelegt bekamen.

Die Sparkasse hält dagegen. „Wir weisen den Vorwurf einer systematis­chen und damit vorsätzlic­hen Falschbera­tung auf das Schärfste zurück“, sagte Walter Eschle, der stellvertr­etende Vorstandsc­hef, im Januar. Von etwaigen Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft habe man auch keine Kenntnis, hieß es gestern zudem.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Die Staatsanwa­ltschaft prüft nach der Anzeige eines Anwalts, der Anleger vertritt, Vorwürfe gegen die Stadtspark­asse.

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