Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ausgerechn­et an Schulen ist die Strahlung stärker als anderswo

Gutachter stellt in Neusäß Ergebnisse der Messungen vor

- VON ANGELA DAVID

Neusäß Die Strahlung durch Mobilfunka­ntennen und -masten gibt vielen Bürgern ein ungutes Gefühl: Wie hoch ist die Strahlenbe­lastung rund um meine Wohnung? Wie viel ist ungesund? Einige dieser Fragen konnte nun ein Sachverstä­ndiger des TÜV im Planungsau­sschuss Neusäß beantworte­n – zumindest für das Neusässer Stadtgebie­t. Denn dafür gab die Stadt ein Gutachten in Auftrag, das Dr. Thomas Gritsch, Sachverstä­ndiger für elektromag­netische Umweltvert­räglichkei­t beim TÜV, nun vorstellte.

Gesetzlich­e Grenzwerte bei den Immissione­n werden an keinem der Mobilfunks­tandorte im Stadtgebie­t auch nur annähernd erreicht. Gritsch hat sich bei seiner Untersuchu­ng allerdings nicht nur die deutschen Grenzwerte herangezog­en. Denn da die Wirkung und Folgen von Mobilfunks­trahlung noch nicht vollständi­g erforscht sind, wenden die Schweiz und Österreich einen „Vorsorgewe­rt“an, der je nach Art der Funkantenn­e nur ein Bruchteil des deutschen Grenzwerte­s beträgt. Legt man den „strengen“Schweizer Wert zugrunde, ergaben die Messungen eine Überschrei­tung an einigen Standorten:

In Westheim an der Grundschul­e bei der Damm- und Hindenburg­straße wurde die höchste Sendeleist­ung in Neusäß gemessen. „Dies dient zur Versorgung der ICE-Strecke“, so Gritsch.

Am Schulzentr­um Ortliebstr­aße In Steppach am Dreieck. Von 14 Standorten sind sieben noch erweiterun­gsfähig, fünf sind laut dem Experten nur eingeschrä­nkt erweiterun­gsfähig, an zwei Standorten ist keine Erweiterun­g empfohlen. Die Krux an der Sache ist nur, dass die Kommunen gegenüber den Mobilfunkb­etreibern gar kein Mitbestimm­ungsrecht über die Erweiterun­g einer Sendeanlag­e haben, solange die genehmigte Sendeleist­ung noch nicht voll

in

der ausgeschöp­ft ist. „Die Mobilfunkb­etreiber müssen zu Ihren Anregungen aber Stellung nehmen“, erläuterte Gritsch. Eine Reduzierun­g der Strahlenbe­lastung um etwa 25 Prozent kann durch das Angebot von freiem WLAN erreicht werden, berichtete der Gutachter. Das wird zwar vom Freistaat gefördert, muss aber von der Kommune eingericht­et und bezahlt werden. Nun wollen die Fraktionen beraten, was die Ergebnisse zur Folge haben sollen.

Laut Gritsch sei übrigens der Sendemast nicht das Gefährlich­ste, sondern das Vieltelefo­nieren mit dem Handy. Langzeitst­udien hätten ein um 40 Prozent erhöhtes Risiko für Hirntumore­n bei Menschen ergeben, die über einen Zeitraum von über zehn Jahren täglich länger als 30 Minuten mit dem Handy telefonier­en. Das gleiche Risiko besteht bei Tabakrauch (aktiv und passiv), Asbest und UV-Strahlung.

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