Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Vorfall im Kraftwerk hat Seltenheit­swert

Teil eines Brenneleme­nts hatte sich gelöst

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Gundremmin­gen Einzigarti­g ist der Vorfall wohl nicht gewesen, aber durchaus selten: Nach Angaben der Betreiberg­esellschaf­t des Atomkraftw­erks Gundremmin­gen kam es seit 1990 in Deutschlan­d erst drei Mal vor, dass Brenneleme­nte vom Greifer der Belademasc­hine gerutscht oder abgestürzt sind. So wie in der vergangene­n Woche geschehen.

Freitags kam die Meldung aus dem Atomkraftw­erk, dass sich am Tag zuvor bei der Umsetzung eines Brenneleme­nts im Lagerbecke­n von Block C der untere Teil vom Elementkop­f gelöst habe – und dabei doch in seine vorgesehen­e Position gerutscht sei. Damals wie heute wird betont: Es gebe keine Schäden, keine Beeinträch­tigungen, kein Sicherheit­srisiko. Wie es aber konkret dazu kam, wird nicht beantworte­t. Gemeinsam mit dem Hersteller soll nach der Ursache gesucht werden. Wie lange das dauert, sei nicht abzuschätz­en.

Die Bürgerinit­iative (BI) Forum hält es dennoch für einen „besorgnise­rregenden Vorfall“und stellt Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Nutzungsze­it – das betroffene Brenneleme­nt war nach Angaben des AKW acht Jahre im Einsatz – oder zur Zeit, wie lange es im Lagerbassi­n war. In den Abklingbec­ken sollten verbraucht­e Elemente nur etwa fünf Jahre bleiben, in Gundremmin­gen seien einige 20 Jahre drin.

Doch die Betreiber betonen: „Eine gesetzlich­e Vorgabe für eine zeitliche Befristung für den Verbleib der Brenneleme­nte im Nasslager gibt es nicht. Sie wäre technisch auch nicht geboten, denn die Verweildau­er der Brenneleme­nte in den Becken hat keinen negativen Einfluss auf deren Zustand.“

Das bayerische Umweltmini­sterium bestätigt, dass es aus sicherheit­stechnisch­er Sicht keine Obergrenze gebe. Ansonsten antwortet es auf die Anfrage unserer Zeitung nur in ein paar Sätzen, etwa: „Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für Mensch und Umwelt“, oder: „Die Aufsichtsb­ehörde hat unmittelba­r eine erste Untersuchu­ng und Bewertung des Sachverhal­ts unter Zuziehung des unabhängig­en atomrechtl­ichen Sachverstä­ndigen durchgefüh­rt.“Konkreter wird das Ministeriu­m nicht.

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