Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bald herrscht Rauchverbot auf den Friedhöfen
Werkausschuss Gersthofen bekommt eine neue Satzung zur Friedhofsnutzung. Was sich damit alles ändert
Rauchen ist bald nicht mehr erlaubt auf den Gersthofer Friedhöfen an der Donauwörther Straße sowie auf den letzten Ruhestätten in Batzenhofen und Hirblingen. Das besagt die neue Satzung zur Friedhofsnutzung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
In der Sitzung des Werkausschusses wurde diese nun genau vorge- stellt. Das sind die wichtigsten Änderungen, die in Zukunft auf den Friedhöfen gelten: ● Zukünftig ist es möglich, Gräber vollständig abzudecken. Die sogenannten Komplettabdeckungen waren bisher nicht erlaubt. ● „Besuchern des Friedhofs ist es nicht gestattet, zu rauchen zu lärmen“steht in der neuen Fassung. In der bisher gültigen Satzung war dies bislang noch nicht geregelt. ● Wer Graberde, Schaufel oder Rechen bisher zwischen den Gräbern gelagert hat, muss sich nun etwas anderes überlegen. Die Lagerung von Werkzeug oder Materialien entspreche nicht der Würde des Ortes und soll künftig nicht mehr gestattet sein. ● Als provisorische Grabmale sind nur Holztafeln oder Holzkreuze zugelassen. Diese dürfen künftig maximal ein Jahr lang nach der Beisetzung verwendet werden. ● Dauerhafte Holzeinfassungen für Gräber könund nen nicht genehmigt werden. Einfassungen aus Metall oder Edelstahl dürfen nicht poliert oder glänzend sein. ● Ab Januar 2017 müssen Grabdenkmäler mindestens 14 und maximal 30 Zentimeter stark sein. Alle anderen können dann höchstens in Abstimmung genehmigt werden.