Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Kindergeld gibt es auch noch über 18
Experte Hartmut Schwab erklärt, wie es geht
Die Ausbildungswege von Jugendlichen gleichen sich heute kaum noch: Lehre, Studium oder Auslandsaufenthalt gehören zu den Optionen nach der Schule. Herr Schwab, gibt es für diesen Personenkreis über 18 Jahre noch Kindergeld? Schwab: In allen Fällen kann es Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr geben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine Erstausbildung handelt oder Kinder arbeitsuchend gemeldet sind. Wie ist es mit Studenten, die ihr Bachelorstudium absolviert haben und ein Masterstudium anhängen wollen?
Schwab: Kindergeld gibt es dann, wenn das Masterstudium zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und der junge Mensch sein Berufsziel erst darüber erreichen kann, es also zur Erstausbildung gehört. Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Schwab: Das Kindergeld gilt bis zum 25. Lebensjahr. Dabei ist es egal, wie viel das volljährige Kind nebenher arbeitet, zum Beispiel als studentische Hilfskraft. Nicht egal ist dies, wenn die Erstausbildung abgeschlossen ist. Bei einer Folgeausbildung kann die komplette Kinderförderung verloren gehen, wenn das Kind während der Ausbildung länger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Was ist bei einem Auslandsaufenthalt des Kindes?
Schwab: Bei einer Ausbildung im Ausland oder einem Aufenthalt zum Erlernen einer fremden Sprache erhalten die Eltern weiter Kindergeld, wenn das Kind seinen Wohnsitz und seinen Besitz nach wie vor im Elternhaus, also im Inland, behält. Wie muss man das nachweisen?
Schwab: Voraussetzung ist aber, dass Kinder in der ausbildungsfreien Zeit, sprich den Ferien, nach Hause kommen und beispielsweise ihr Kinderzimmer wieder beziehen. Nachweisen kann man dies gegenüber der Familienkasse zum Beispiel mit Flugtickets. Eltern sollten sich in solchen Fällen besser individuell informieren, um Fehler von vornherein zu vermeiden. Was ist, wenn der Jugendliche schon als Selbstständiger arbeitet?
Schwab: Wenn ein volljähriges Kind unter 21 Jahren als arbeitsuchend gemeldet ist, erhalten die Eltern das Kindergeld, wenn Tochter oder Sohn einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sofern diese Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasst. Das ist die Stundenzahl, nach der die Agentur für Arbeit Personen als Arbeitsuchende klassifiziert. Eine Höchstsumme für das Einkommen hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. (eva)
Dr. Hartmut Schwab ist Präsident der Steuerberaterkammer München, zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben.