Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Präzedenzfall geschaffen?
Tausend Mal berührt, tausend Mal ist nichts passiert. Beim TSV Neusäß war’s am 16. September der Fall. Die Flutlichtanlage ist ausgefallen. Das Spiel gegen den SC Bubesheim, der zu diesem Zeitpunkt mit 2:1 geführt hat, musste abgebrochen werden. Wiederholungsspiel – zu dieser Entscheidung kam das Sportgericht, weil selbst Bezirksspielleiter Johann Wagner, der im Dunkeln selbst am Verteilerschrank mitwerkelte, in Sachen Flutlicht-Ausfall keinerlei Verschulden des gastgebenden Vereins feststellen konnte. Das wird an jenem 16. September natürlich genau so gewesen sein. Unterstellungen verbieten sich deshalb im konkreten Fall; technisches Versagen kommt immer wieder mal vor.
Dennoch bietet dieses Urteil nur die drittbeste Lösung. Das Problem an der Sache ist nämlich, dass ein Präzedenzfall geschaffen wurde zugunsten all jener, die technischem Versagen bei einem Rückstand in der 85. Minute ein bisschen nachhelfen möchten. Wir erinnern uns da an einen fast schon legendären Flutlichtausfall in einem Relegationsspiel zwischen Kickers Offenbach und dem FC Memmingen. Und genau deshalb wird sich ab jetzt jeder Gastverein dreimal überlegen, ob er einem Flutlichtspiel zustimmt.
Die korrekteste Lösung wäre gewesen, die verbleibende Spieldauer beim Abbruch-Resultat nachzuholen. Doch das sieht die Satzung nicht vor. Das Gericht hätte auch erklären können, der gastgebende Verein sei für die technische Ausstattung seines Sportgeländes grundsätzlich verantwortlich – in diesem Fall hätten die Punkte dem Gast zugesprochen werden müssen.
Wahrscheinlich wird die nächsten tausend Male wieder nichts passieren.