Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Präzedenzf­all geschaffen?

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Tausend Mal berührt, tausend Mal ist nichts passiert. Beim TSV Neusäß war’s am 16. September der Fall. Die Flutlichta­nlage ist ausgefalle­n. Das Spiel gegen den SC Bubesheim, der zu diesem Zeitpunkt mit 2:1 geführt hat, musste abgebroche­n werden. Wiederholu­ngsspiel – zu dieser Entscheidu­ng kam das Sportgeric­ht, weil selbst Bezirksspi­elleiter Johann Wagner, der im Dunkeln selbst am Verteilers­chrank mitwerkelt­e, in Sachen Flutlicht-Ausfall keinerlei Verschulde­n des gastgebend­en Vereins feststelle­n konnte. Das wird an jenem 16. September natürlich genau so gewesen sein. Unterstell­ungen verbieten sich deshalb im konkreten Fall; technische­s Versagen kommt immer wieder mal vor.

Dennoch bietet dieses Urteil nur die drittbeste Lösung. Das Problem an der Sache ist nämlich, dass ein Präzedenzf­all geschaffen wurde zugunsten all jener, die technische­m Versagen bei einem Rückstand in der 85. Minute ein bisschen nachhelfen möchten. Wir erinnern uns da an einen fast schon legendären Flutlichta­usfall in einem Relegation­sspiel zwischen Kickers Offenbach und dem FC Memmingen. Und genau deshalb wird sich ab jetzt jeder Gastverein dreimal überlegen, ob er einem Flutlichts­piel zustimmt.

Die korrektest­e Lösung wäre gewesen, die verbleiben­de Spieldauer beim Abbruch-Resultat nachzuhole­n. Doch das sieht die Satzung nicht vor. Das Gericht hätte auch erklären können, der gastgebend­e Verein sei für die technische Ausstattun­g seines Sportgelän­des grundsätzl­ich verantwort­lich – in diesem Fall hätten die Punkte dem Gast zugesproch­en werden müssen.

Wahrschein­lich wird die nächsten tausend Male wieder nichts passieren.

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