Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bürgerentscheid wäre am 18. Dezember gewesen
auf die juristische Auswertung des Begehrens. Gribl bestätigte am Dienstag offiziell, dass die Stadtjuristen das Begehren als nicht zulässig einstufen. Er bestätigte damit den Bericht unserer Zeitung.
Zu den gesammelten Unterschriften gab es am Dienstag keine neuen Erkenntnisse. Wohl an die 9000 Unterschriften könnten es mit Stand Montagabend sein. Bei der Auszählung der zunächst abgegebenen 11 300 Unterschriften seien 8328 gültig. Danach wurden weitere Listen nachgereicht, die geprüft werden. „Im Vergleich mit anderen Begehren gibt es eine hohe Ausfallquote“, sagt Gribl.
In der rechtlichen Würdigung ist die Position der Stadt vor der Stadtratssitzung klar: Die Verwaltung empfiehlt ein Nein, weil das Begehren rechtlich nicht zulässig sei. Diese Frage wird für einen politischen Beschluss erst dann eine Rolle spielen, wenn die benötigten Unterschriften eingereicht wären. Gribl sagte, die Stadt habe alles veranlasst, um gegebenenfalls einen Bürgerentscheid durchzuführen. Auch ein Termin sei festgelegt worden: Sonntag, 18. Dezember. Dies hat sich jedoch nach Stand der Dinge erledigt. Die Initiatoren hielten sich zum weiteren Vorgehen bedeckt. Dass die Stadt die Fragestellung für unne zulässig hält, nehme man zur Kenntnis. Ohne schriftliche Begründung könne man dazu nichts sagen. Man erachte die Fragestellung weiterhin für rechtens und halte sich den Gang vors Verwaltungsgericht offen, heißt es. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die Zahl der Unterschriften ausreicht.
Dass im ersten Anlauf bei einem Bürgerbegehren nicht genügend Unterschriften zusammenkommen, gab es in jüngerer Vergangenheit zweimal. Dies war 2007 beim ersten Bürgerbegehren zum Kö der Fall, ebenso 2010 beim Maximilianstraßen-Bürgerbegehren von Architekt Volker Schafitel. In beiden Fällen blieb allerdings jeweils mehr als eine Woche bis zur Stadtratsentscheidung. Schafitel schaffte es damals, binnen einer guten Woche 2400 Unterschriften nachzuliefern.