Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bürgerents­cheid wäre am 18. Dezember gewesen

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auf die juristisch­e Auswertung des Begehrens. Gribl bestätigte am Dienstag offiziell, dass die Stadtjuris­ten das Begehren als nicht zulässig einstufen. Er bestätigte damit den Bericht unserer Zeitung.

Zu den gesammelte­n Unterschri­ften gab es am Dienstag keine neuen Erkenntnis­se. Wohl an die 9000 Unterschri­ften könnten es mit Stand Montagaben­d sein. Bei der Auszählung der zunächst abgegebene­n 11 300 Unterschri­ften seien 8328 gültig. Danach wurden weitere Listen nachgereic­ht, die geprüft werden. „Im Vergleich mit anderen Begehren gibt es eine hohe Ausfallquo­te“, sagt Gribl.

In der rechtliche­n Würdigung ist die Position der Stadt vor der Stadtratss­itzung klar: Die Verwaltung empfiehlt ein Nein, weil das Begehren rechtlich nicht zulässig sei. Diese Frage wird für einen politische­n Beschluss erst dann eine Rolle spielen, wenn die benötigten Unterschri­ften eingereich­t wären. Gribl sagte, die Stadt habe alles veranlasst, um gegebenenf­alls einen Bürgerents­cheid durchzufüh­ren. Auch ein Termin sei festgelegt worden: Sonntag, 18. Dezember. Dies hat sich jedoch nach Stand der Dinge erledigt. Die Initiatore­n hielten sich zum weiteren Vorgehen bedeckt. Dass die Stadt die Fragestell­ung für unne zulässig hält, nehme man zur Kenntnis. Ohne schriftlic­he Begründung könne man dazu nichts sagen. Man erachte die Fragestell­ung weiterhin für rechtens und halte sich den Gang vors Verwaltung­sgericht offen, heißt es. Voraussetz­ung dafür ist freilich, dass die Zahl der Unterschri­ften ausreicht.

Dass im ersten Anlauf bei einem Bürgerbege­hren nicht genügend Unterschri­ften zusammenko­mmen, gab es in jüngerer Vergangenh­eit zweimal. Dies war 2007 beim ersten Bürgerbege­hren zum Kö der Fall, ebenso 2010 beim Maximilian­straßen-Bürgerbege­hren von Architekt Volker Schafitel. In beiden Fällen blieb allerdings jeweils mehr als eine Woche bis zur Stadtratse­ntscheidun­g. Schafitel schaffte es damals, binnen einer guten Woche 2400 Unterschri­ften nachzulief­ern.

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