Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wenn ein Mangel am Auto auftritt
● Ob Kupplungsprobleme oder eine defekte Klimaanlage: Mängel am Auto müssen Käufer beim Reklamieren belegen können. Tritt ein Mangel nur sporadisch auf, sei der Nachweis schwierig, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Den Mangel zu dokumentieren, macht daher Sinn. Das geht mit Fotos, Videos, Zeugenaussagen oder einem ausführlichen Gutachten, zählt Mielchen Möglichkeiten auf. Die Fachanwältin schränkt aber ein: „Welches Beweismittel ein Gericht als ausreichend erachtet, hängt vom Einzelfall ab.“●
Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Denn, je nach Alter und Laufleistung, ist mit einem gewissen Verschleiß zu rechnen – etwa in Form einer abgenutzten Kupplung oder von verschlissenen Polstern. Das sei kein Mangel. Alles, was darüber hinausgeht, schon, erklärt Mielchen. Im Detail sei dies vom konkreten Fall abhängig und eher eine technische als juristische Frage. Allerdings: Wer Mängel beim Kauf bereits kennt, kann sie später nicht reklamieren. ● Nach der Übergabe des Autos gilt gesetzlich eine zweijährige Sachmängelhaftung für den Gebrauchtwagenhändler, die auf höchstens ein Jahr verkürzt werden kann. Das Problem: Fällt Käufern der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten auf, wird es schwieriger, diesen geltend zu machen. Dann müsse der Kunde beweisen, dass der Wagen schon beim Kauf mangelhaft war, so Mielchen. Eine Gebrauchtwagengarantie biete Sicherheit. (dpa)