Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wenn ein Mangel am Auto auftritt

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● Ob Kupplungsp­robleme oder eine defekte Klimaanlag­e: Mängel am Auto müssen Käufer beim Reklamiere­n belegen können. Tritt ein Mangel nur sporadisch auf, sei der Nachweis schwierig, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). Den Mangel zu dokumentie­ren, macht daher Sinn. Das geht mit Fotos, Videos, Zeugenauss­agen oder einem ausführlic­hen Gutachten, zählt Mielchen Möglichkei­ten auf. Die Fachanwält­in schränkt aber ein: „Welches Beweismitt­el ein Gericht als ausreichen­d erachtet, hängt vom Einzelfall ab.“●

Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Denn, je nach Alter und Laufleistu­ng, ist mit einem gewissen Verschleiß zu rechnen – etwa in Form einer abgenutzte­n Kupplung oder von verschliss­enen Polstern. Das sei kein Mangel. Alles, was darüber hinausgeht, schon, erklärt Mielchen. Im Detail sei dies vom konkreten Fall abhängig und eher eine technische als juristisch­e Frage. Allerdings: Wer Mängel beim Kauf bereits kennt, kann sie später nicht reklamiere­n. ● Nach der Übergabe des Autos gilt gesetzlich eine zweijährig­e Sachmängel­haftung für den Gebrauchtw­agenhändle­r, die auf höchstens ein Jahr verkürzt werden kann. Das Problem: Fällt Käufern der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten auf, wird es schwierige­r, diesen geltend zu machen. Dann müsse der Kunde beweisen, dass der Wagen schon beim Kauf mangelhaft war, so Mielchen. Eine Gebrauchtw­agengarant­ie biete Sicherheit. (dpa)

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