Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Fragen im NSU-Prozess zu Peggy
Gericht will Verbindung zwischen Fällen klären
Nach dem Fund von DNASpuren des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt in der Nähe der Leiche der neunjährigen Peggy hat das Oberlandesgericht München den Mordfall zum Thema im NSU-Prozess gemacht. Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe kündigte eine Stellungnahme zu vier Fragen an, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hinsichtlich einer möglichen Verbindung zwischen dem Mord an Peggy und Böhnhardt stellte. Wann die Antworten verlesen werden, ist offen.
Götzl will von Zschäpe wissen, ob sie über Informationen zu dem Kind verfügt, die sie nicht aus den Medien hat. Außerdem formulierte er drei Fragen zu einem Computer, der im ausgebrannten letzten Versteck des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde und auf dem kinderpornografische Bilder gewesen sein sollen. Das Gericht will wissen, wer den Computer nutzte, ob sich auf der Festplatte Bilder von Kindern und Jugendlichen befanden und welche Informationen Zschäpe dazu habe.
Peggy war 2001 in Oberfranken auf dem Heimweg von der Schule spurlos verschwunden. Im Juli wurde in einem Waldstück in Thüringen ihr Skelett gefunden. Dort entdeckten die Ermittler auch Spuren Böhnhardts. Dieser beging nach bisherigen Erkenntnissen vor fünf Jahren nach einem missglückten Banküberfall mit dem NSU-Mitglied Uwe Mundlos Suizid. Die beiden sollen zehn Morde verübt haben. Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt.