Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fragen im NSU-Prozess zu Peggy

Gericht will Verbindung zwischen Fällen klären

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Nach dem Fund von DNASpuren des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt in der Nähe der Leiche der neunjährig­en Peggy hat das Oberlandes­gericht München den Mordfall zum Thema im NSU-Prozess gemacht. Die Verteidigu­ng der Hauptangek­lagten Beate Zschäpe kündigte eine Stellungna­hme zu vier Fragen an, die der Vorsitzend­e Richter Manfred Götzl hinsichtli­ch einer möglichen Verbindung zwischen dem Mord an Peggy und Böhnhardt stellte. Wann die Antworten verlesen werden, ist offen.

Götzl will von Zschäpe wissen, ob sie über Informatio­nen zu dem Kind verfügt, die sie nicht aus den Medien hat. Außerdem formuliert­e er drei Fragen zu einem Computer, der im ausgebrann­ten letzten Versteck des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde und auf dem kinderporn­ografische Bilder gewesen sein sollen. Das Gericht will wissen, wer den Computer nutzte, ob sich auf der Festplatte Bilder von Kindern und Jugendlich­en befanden und welche Informatio­nen Zschäpe dazu habe.

Peggy war 2001 in Oberfranke­n auf dem Heimweg von der Schule spurlos verschwund­en. Im Juli wurde in einem Waldstück in Thüringen ihr Skelett gefunden. Dort entdeckten die Ermittler auch Spuren Böhnhardts. Dieser beging nach bisherigen Erkenntnis­sen vor fünf Jahren nach einem missglückt­en Banküberfa­ll mit dem NSU-Mitglied Uwe Mundlos Suizid. Die beiden sollen zehn Morde verübt haben. Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt.

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