Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Frau erschleich­t sich Freiflüge nach Germanwing­s-Absturz

Gericht Betrügerin gab sich bei der Lufthansa als Angehörige eines Opfers aus. Nun wurde sie verurteilt

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Sie hat sich nach dem Absturz der Germanwing­s-Maschine in den französisc­hen Alpen als Hinterblie­bene ausgegeben und sich so zu Unrecht Freiflüge und Übernachtu­ngskosten erschliche­n. Wegen zweifachen Betrugs hat das Kölner Amtsgerich­t die Frau aus NordrheinW­estfalen gestern per Strafbefeh­l zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Offenbar hat die 35-Jährige nach dem tragischen Unglück, bei dem im März 2015 insgesamt 150 Menschen starben, schamlos einen Service der Lufthansa in Anspruch genommen. Die Fluggesell­schaft hatte Angehörige der Opfer zur Absturzste­lle im Süden Frankreich­s gebracht und ihnen Flug, Unterkunft und Verpflegun­g bezahlt. Die aus dem Kreis Höxter in Ostwestfal­en stammende Frau soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben. Der Anklage zufolge ließ sie sich zweimal auf Kosten der Lufthansa nach Marseille fliegen, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebra­cht wurde. Dabei wurde sie jeweils von einem Bekannten und einmal auch zusätzlich von ihren beiden Kindern begleitet. Insgesamt entstand dem Unternehme­n so ein Schaden von 16 000 Euro.

Die Angeklagte war zum Prozessauf­takt am Mittwochmo­rgen wegen Krankheit nicht erschienen. Daraufhin hätten sich Richter und Staatsanwa­lt auf den Strafbefeh­l geeinigt, sagte ein Gerichtssp­recher. Erst unmittelba­r vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagte­n eingegange­n, demzufolge sie im Krankenhau­s liege, fügte der Gerichtssp­recher hinzu. In solchen Fällen sei ein Strafbefeh­l am Amtsgerich­t ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden. So könnten Zeit und Kosten gespart werden. „Es ist jetzt an der Angeklagte­n zu entscheide­n, ob sie den Strafbefeh­l akzeptiert“, sagte der Sprecher. Die Frau habe vom Zeitpunkt der Zustellung an zwei Wochen Zeit, um Widerspruc­h einzulegen. Tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräf­tig.

Die Germanwing­s-Maschine mit der Flugnummer 9525 war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französisc­hen Alpen abgestürzt. Der KoPilot hatte das Flugzeug absichtlic­h gegen einen Felsen gesteuert.

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Archivfoto: Sebastien Nogier, dpa Nach dem Absturz der Germanwing­s-Maschine in Frankreich brachte die Lufthansa Angehörige der Opfer zur Unglücksst­elle.

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