Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wo darf künftig in Biberbach gebaut werden?
Gemeinderat Jetzt geht es um die Leitlinien für die nächsten Jahrzehnte. Warum es in Markt Widerstand dagegen gibt
Wie soll sich die Marktgemeinde Biberbach in den nächsten Jahrzehnten entwickeln? Wo darf gebaut werden? Mit diesen Themen beschäftigte sich nun der Gemeinderat in einer Marathonsitzung und feilte am neuen Flächennutzungsplan. Planer Werner Dehm und Sabrina Kaeschner erläuterten dem Gremium die Anregungen und Einwände von Bürgern und Behörden, die zum neuen Flächennutzungsplan eingegangen waren. ● Insgesamt elf Wohnbauflächen sollen ausgewiesen werden, wobei eine Festsetzung im Flächennutzungsplan noch lange keine Baureife darstellt. „Wir können uns dort Wohnen vorstellen, doch erst über einen Bebauungsplan werden die Eckpunkte für den Hausbau festgelegt“, erläuterte Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Zudem seien nur wenige Grundstücke im Besitz der Gemeinde, bei allen anderen Flächen liege es letztendlich am Eigentümer, ob dort Wohnbau entstehen kann. Bei einem Gemeindegebiet von 36900 Hektar sind nun insgesamt gut 15 Hektar neue Flächen für Wohnbebauung vorgesehen. ● Heftigen Gegenwind für die Pläne der Verwaltung gab es im Ortsteil Markt. Dort soll direkt neben dem Baugebiet, das vor rund zwanzig Jahren entstand, die Wohnbebauung fortgesetzt werden. Die Fläche sei mit knapp vier Hektar überdimensioniert, und die Bebauung störe die Blickbeziehung auf die Burg, so die Hauptargumente der Gegner. Über hundert Unterschriften gegen die Planung wurden gesammelt. Im Mai hatte der Gemeinderat über die Einwendungen beraten, den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit der in der Diskussion stehenden Wohnbaufläche aber beibehalten.
Er wäre nicht über die vorliegende Unterschriftenliste informiert gewesen, sagte Martin Wörle (BTL) und griff den Bürgermeister frontal an. Er habe ohne dieses Wissen in einem Gespräch mit Markter Bürgern „wie ein Idiot“dagestanden.
Bei einer kleinen Umfrage im Gremium stellte sich heraus, dass einige Räte Umschläge mit Kopien der Stellungnahme der Vorhabensgegner samt Kopie der Unterschriftenliste in ihren Briefkästen hatten, andere wieder nicht. Die Herkunft der Umschläge blieb unbekannt.
Die Verwaltung habe die Einwendungen aus Markt ebenso offen gehandhabt wie alle anderen, so Jarasch. Es sei allerdings nicht üblich, auch Unterschriftenlisten zu kopieren und zu verteilen. Er verwehrte sich gegen die „nebulösen Anschuldigungen“von Wörle, der angedeutet hatte, dass der Informationsfluss selektiv sei. „Wenn ein Drittel der Bevölkerung eines Ortsteiles unterschreibt, sollten wir das wissen“, forderte auch Sabine Duttler (BTL) mehr Details für alle Gemeinderäte.
Dem Verständnis für die Anlieger, die sicher nicht begeistert darüber seien, dass in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft neue Häuser die schöne Aussicht verstellen könnten, stehe die starke Nachfrage nach Baugrund gegenüber; man müsse für die jungen Bürger tätig werden, unterstützte Franz Bayer (CSU) die Planungen. Junge Markter seien heute ebenso auf der Suche nach Bauplätzen, wie das die heutigen Vorhabensgegner vor zwanzig Jahren gewesen seien, so Werner Sinninger (CSU). Werner Dehm war in seinem Vorschlag ein Stück weit den Einwendungen gefolgt und hatte die geplante Baufläche dem Geländeverlauf der Hanglage folgend abgerundet. Die Fläche verkleinerte sich dadurch auf 2,75 Hektar. Mit zwei Gegenstimmen der Bibertalliste votierte das Gremium mehrheitlich für die vom Planer vorgeschlagene Variante der Wohnbebauung in Markt. ● Für Gewerbebetriebe möchte Biberbach eine kleine Fläche im Anschluss an das bisherige Gewerbegebiet Waldstraße ausweisen und knapp sieben Hektar im Bereich zwischen dem Ortsausgang und der Umgehungsstraße zur B 2. Damit sollen ortsansässigen Handwerkern und kleinen Betrieben Möglichkeiten zur Betriebserweiterung oder Umsiedlung gegeben werden, so der Bürgermeister. ● Die nächste öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans soll vor Weihnachten beginnen. Nur wenn der Gemeinderat keine Änderungen vornimmt, wird der neue Plan zur Genehmigung ans Landratsamt gehen.