Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mann verprügelt Ehefrau mit Gitarre
Justiz Anfang Januar eskalierte ein Streit zwischen einem Ehepaar aus Meitingen. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten
Die Liebe zwischen einem 40-Jährigen und seiner Ehefrau nahm Anfang des Jahres in Meitingen ein unschönes Ende. Der Mann, der seine Ehefrau mit einer Gitarre geschlagen und gewaltsam die Treppe hinuntergezogen hatte, musste sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Er zeigte sich geständig und räumte die Vorwürfe ein.
Anfang Januar seien die zu diesem Zeitpunkt bereits länger andauernden Streitigkeiten zwischen dem Paar eskaliert, erklärte der Angeklagte. Im gemeinsamen Haus griff er an einem Mittwochabend zu einer etwa 40 Zentimeter großen Ziergitarre und schlug mit dieser so lange auf seine Ehefrau ein, bis das Instrument zerbrach. Anschließend schlug er noch mit der Hand zu. Die Frau, die im Pro- als Nebenklägerin auftrat, trug Hämatome am Bein und am Auge davon. Sie sagte vor Gericht als Zeugin aus und erinnerte sich: „Ich bin anschließend aus dem Haus gerannt.“Am nächsten Abend eskalierte der Streit erneut. Dieses Mal schlug der Angeklagte mit der Faust auf das bereits verletzte Auge seiner Ehefrau. Anschließend Kautz verkünden, dass ihm leidtue, was passiert ist. Er sei alkoholkrank, habe bei beiden Vorfällen unter starkem Alkohol- und Tabletteneinfluss gestanden. Auf die Nachfrage von Richterin Martina Triebel, welche Tabletten er genommen hatte, antwortete der Angeklagte: „Alles, was halt im Haus war.“
Aufgrund von psychischen Problemen hatte der Mann wenige Monate vor der Tat versucht, sich das Leben zu nehmen, und befand sich bereits in psychologischer Behandlung. Nach der Tat begab er sich in eine Entzugsklinik und machte eine dreimonatige stationäre Verhaltenstherapie.
Der gelernte Bürokaufmann ist wegen seiner psychischen Störung seit Juli 2015 im Krankenstand. Er besucht regelmäßig eine Selbsthilfegruppe wegen seiner Suchtprobleme und wartet derzeit auf einen Platz für eine weitere Verhaltenszess therapie. Sein Geständnis, die Enthemmung durch Alkohol und Tabletten zum Zeitpunkt der Tat sowie die Therapieangebote, die der 40-Jährige nutzt, bewogen die Staatsanwaltschaft dazu, eine milde Strafe zu fordern: eine Haftstrafe von anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Nebenklage und der Verteidiger