Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mann verprügelt Ehefrau mit Gitarre

Justiz Anfang Januar eskalierte ein Streit zwischen einem Ehepaar aus Meitingen. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantwort­en

- VON SANDRA LIERMANN

Die Liebe zwischen einem 40-Jährigen und seiner Ehefrau nahm Anfang des Jahres in Meitingen ein unschönes Ende. Der Mann, der seine Ehefrau mit einer Gitarre geschlagen und gewaltsam die Treppe hinunterge­zogen hatte, musste sich nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Augsburger Amtsgerich­t verantwort­en. Er zeigte sich geständig und räumte die Vorwürfe ein.

Anfang Januar seien die zu diesem Zeitpunkt bereits länger andauernde­n Streitigke­iten zwischen dem Paar eskaliert, erklärte der Angeklagte. Im gemeinsame­n Haus griff er an einem Mittwochab­end zu einer etwa 40 Zentimeter großen Ziergitarr­e und schlug mit dieser so lange auf seine Ehefrau ein, bis das Instrument zerbrach. Anschließe­nd schlug er noch mit der Hand zu. Die Frau, die im Pro- als Nebenkläge­rin auftrat, trug Hämatome am Bein und am Auge davon. Sie sagte vor Gericht als Zeugin aus und erinnerte sich: „Ich bin anschließe­nd aus dem Haus gerannt.“Am nächsten Abend eskalierte der Streit erneut. Dieses Mal schlug der Angeklagte mit der Faust auf das bereits verletzte Auge seiner Ehefrau. Anschließe­nd Kautz verkünden, dass ihm leidtue, was passiert ist. Er sei alkoholkra­nk, habe bei beiden Vorfällen unter starkem Alkohol- und Tablettene­influss gestanden. Auf die Nachfrage von Richterin Martina Triebel, welche Tabletten er genommen hatte, antwortete der Angeklagte: „Alles, was halt im Haus war.“

Aufgrund von psychische­n Problemen hatte der Mann wenige Monate vor der Tat versucht, sich das Leben zu nehmen, und befand sich bereits in psychologi­scher Behandlung. Nach der Tat begab er sich in eine Entzugskli­nik und machte eine dreimonati­ge stationäre Verhaltens­therapie.

Der gelernte Bürokaufma­nn ist wegen seiner psychische­n Störung seit Juli 2015 im Krankensta­nd. Er besucht regelmäßig eine Selbsthilf­egruppe wegen seiner Suchtprobl­eme und wartet derzeit auf einen Platz für eine weitere Verhaltens­zess therapie. Sein Geständnis, die Enthemmung durch Alkohol und Tabletten zum Zeitpunkt der Tat sowie die Therapiean­gebote, die der 40-Jährige nutzt, bewogen die Staatsanwa­ltschaft dazu, eine milde Strafe zu fordern: eine Haftstrafe von anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Nebenklage und der Verteidige­r

Newspapers in German

Newspapers from Germany