Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Datenschützer sollen es mit ihrem Veto schwerer haben
will bei der Abwägungsentscheidung für oder gegen eine Überwachung der öffentlichen Sicherheit mehr Gewicht einräumen als bislang. Sein Ministerium verweist darauf, dass die Landesdatenschützer bei ihren Entscheidungen häufig sehr restriktiv vorgingen – und eine Überwachung aus Datenschutzgründen untersagen. In der Tat bekommen zwar Einzelhändler häufig die Genehmigung für eine Überwachung ihres Geschäfts, um gegen Ladendiebe vorgehen zu können. Doch die Datenschützer legen oft ihr Veto ein, wenn in der Passage eines Einkaufszentrums eine Kamera installiert werden soll.
Deshalb will de Maizière nun ins Gesetz schreiben, dass bei öffentlich zugänglichen Anlagen die Erhöhung der Sicherheit „als wichtiges Ziel“bei der Abwägungsentscheidung festgeschrieben wird. Damit soll es den Datenschützern erschwert werden, zu einer Videoüberwachung Nein zu sagen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Videoüberwachung an Bahnhöfen. Die Bundespolizei darf dort dem entsprechenden Gesetz zufolge „selbsttätige Bildaufnahmeund Bildaufzeichnungsgeräte“einsetzen, um Gefahren für Menschen oder Einrichtungen der Bahn zu erkennen. Dafür nutzt die Bundespolizei die Videotechnik der Bahn – sie hat derzeit Zugriff auf 6400 Kameras des Verkehrsunternehmens. Der Bund will nun an einem Pilotbahnhof den Einsatz intelligenter Videotechnik erproben. Diese soll es ermöglichen, Gesichter zu erkennen und somit etwa Terrorverdächtige zu identifizieren.
Kritiker wenden ein, dass der Einsatz von Kameras keine Anschläge verhindert. So verweist die Linke darauf, dass Videoüberwachung zwar helfen könne, nachdem etwas passiert sei. Zur Erhöhung der Sicherheit tauge die Überwachung aber nicht. Es wäre zudem ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wenn künftig die Gesichter von Passanten „durch Datenbanken laufen würden“, warnt der Hamburger Datenschutzbeauftragte.