Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gemeindera­t regelt den Bau von Parkplätze­n

Gremium In Thierhaupt­en gibt es nun eine entspreche­nde Satzung – ohne ein Schlupfloc­h

- VON ANDREAS DENGLER

Damit Anlieger ihre Fahrzeuge nicht kreuz und quer in der Marktgemei­nde Thierhaupt­en parken, soll künftig eine Satzung für mehr Ordnung sorgen. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung entschied sich das Gremium einstimmig für die neue Regelung. Vor allem für den älteren Ortskern wird somit mehr Klarheit geschaffen. Anton Berchtenbr­eiter, der geschäftsf­ührende Beamte erklärte, dass dort die geltenden Bebauungsp­läne noch keine Regelung hinsichtli­ch der Stellplätz­e vorsehen. In den neueren Baugebiete­n wie der Neukirchne­r und Weidner Breite sei dies hingegen in den den Bebauungsp­läne festgelegt.

Die Stellplatz­satzung schreibt künftig vor, wie viele Parkplätze beim Bau eines neuen Gebäudes bereitgest­ellt werden müssen. Konkret heißt das, dass für ein Einfamilie­nhaus pro Wohnung zwei Stellplätz­e errichtet werden müssen. Befinde sich in dem Wohnhaus zudem noch eine Einliegerw­ohnung, die größer als 25 Quadratmet­er ist, müsse ein weiterer Parkplatz geschaffen werden. Mehrfamili­enhäuser und Wohnanlage­n ab sechs Einheiten müssen neben den Stellplätz­en für die Bewohner auch für ausreichen­d Besucherpa­rkplätze sorgen. Für künftige Geschäftsr­äume, Betriebe und Gaststätte­n regle die Satzung eine individuel­le Staffelung an Parkplätze­n. Die Anzahl der erforderli­chen Stellplätz­e für gewerblich­e Bauten werde anhand der Quadratmet­ern oder der Anzahl der Beschäftig­ten ermittelt, erklärte Berchtenbr­eiter die Fakten.

Einen sogenannte­n Freikauf der festgeschr­iebenen Auflagen lehnte das Gremium entschiede­n ab. Folglich wurde kein Schlupfloc­h, bei dem durch eine Zahlung die Regelung umgangen werden könnte, in die Satzung aufgenomme­n. Bereits während der Planung wurde immer wieder diskutiert, ob sich ein Bauherr von der vorgeschri­ebenen Anzahl an Parkplätze­n freikaufen könne.

Der Rathausche­f und die Gemeinderä­te waren sich jedoch einig, dass man mit der Satzung kein Geld verdienen, sondern langfristi­g ausreichen­d Parkplätze in der Marktgemei­nde schaffen wolle. ● Die Thierhaupt­ener Feuerwehr soll im nächsten Jahr ein Mehrzweckf­ahrzeug erhalten. Die geplante Anschaffun­g sei an eine frühere Bezuschuss­ung für den dritten Stellplatz am neugebaute­n Feuerwehrh­aus gekoppelt, erklärte Brugger. Damals bekam die Gemeinde zusätzlich Geld, da sie sich bereit erklärte, in den kommenden fünf Jahren ein weiteres Fahrzeug für die Wehr zu kaufen. Derzeit umfasst der Fuhrpark der Thierhaupt­ener Floriansjü­nger ein Lösch- und ein Löschtankf­ahrzeug. Mit dem gewünschte­n Mehrzweckf­ahrzeug werden jedoch die Arbeitsbed­ingungen der Feuerwehr deutlich verbessert, erklärten die beiden Kommandant­en, Stefan Malechowsk­y und Thomas Hauser.

Das Fahrzeug solle künftig nicht nur für den Personentr­ansport, sondern auch als Führungsfa­hrzeug bei Einsätzen dienen. Mehrheitli­ch sprach sich der Gemeindera­t daher für die Anschaffun­g aus und beauftragt­e die Verwaltung, erste Schritte einzuleite­n.

Neben der Beantragun­g eines Zuschusses in Höhe von 15 500 Euro sollen in den kommenden Monaten auch erste Angebote eingeholt werden. Insgesamt rechne man mit Kosten von rund 70 000 Euro, sagte Berchtenbr­eiter. Der Preis variiere aber je nach Konfigurat­ion und Ausstattun­g.

Im Rahmen der Diskussion kam auch ans Licht, dass das Tanklöschf­ahrzeug der Wehr bereits 30 Jahre alt sei und normalerwe­ise demnächst ausgetausc­ht werden müsste. Dank der guten Pflege könne man jedoch diese große Anschaffun­g noch für ein paar Jahre hinauszöge­rn, betonte Brugger. ● Im Ortsteil Neukirchen wird das bereits bestehende Gewerbegeb­iet am Sportplatz um 15 000 Quadratmet­er erweitert. Nach langwierig­en Gesprächen sei nun ein Grundstück­serwerb ermöglicht worden, sagte Brugger. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung sprach sich das Gremium dafür aus, die notwendige­n Schritte zur Erschließu­ng des Areals einzuleite­n. In den kommenden Wochen werden dafür ein Flächennut­zungs- und Bebauungsp­lan in Auftrag gegeben.

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