Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Auf Parteitag der AfD droht Ärger

Vorstandsm­itglied soll abgemahnt werden

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Wegen umstritten­er Äußerungen nach den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten durch einen sogenannte­n Reichsbürg­er droht dem AfD-Landesvors­tandsmitgl­ied Thomas Fügner Ärger aus der eigenen Partei. In einem Antrag für den Parteitag der bayerische­n AfD am Sonntag in Ingolstadt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, fordern ein Mitglied des AfD-Kreisverba­ndes Nürnberg-Schwabach und der Vorstand des Kreisverba­ndes Fürth-Neustadt an der Aisch den Landesvors­tand auf, den Beisitzer Fügner gemäß der Parteisatz­ung offiziell abzumahnen.

Nach Angaben aus der bayerische­n AfD ist Fügner in der Partei ohnehin umstritten. Die Kreisverbä­nde begründen ihren Antrag mit einem von Fügner am 24. Oktober 2016 in zwei geschlosse­nen Facebook-Gruppen für AfD-Mitglieder veröffentl­ichten Beitrag, in dem Beamte mit sogenannte­n Reichsbürg­ern gleichgese­tzt werden. „Diese Beiträge sind bis dato hunderten Mitglieder­n zugänglich“, heißt es in dem Antrag TO-02. Fügner habe seine Aussage dadurch zu belegen versucht, dass Beamte bis heute Privilegie­n aus der Zeit des Kaiserreic­hs und der Weimarer Verfassung genießen würden, die sie selbst den sogenannte­n Reichsbürg­ern verwehren. „Vor dem Hintergrun­d des zeitlichen Zusammenha­nges zu den tödlichen Schüssen eines sogenannte­n Reichsbürg­ers auf einen Polizeibea­mten in Georgensgm­ünd am 19. Oktober 2016 erscheint dieser Beitrag als zynische Provokatio­n gegenüber allen Beamten“, heißt es weiter in der Forderung nach einer Abmahnung. Dies gelte insbesonde­re bei denjenigen, die mit Aufgaben der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung beauftragt seien.

Fügners Aussagen seien „Zeichen einer tiefen Respektlos­igkeit gegenüber dem getöteten Polizisten, seiner Familie, den Kollegen und seiner Freunde“.

Innerhalb der AfD habe der Beitrag Fügners in der Tat für Unruhe gesorgt, heißt es aus Parteikrei­sen. Direkte Konsequenz­en auf die Parteimitg­liedschaft muss Fügner wegen der Abmahnung nicht befürchten.

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