Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ein Messerwurf, der Fragen aufwirft
Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantworten. Doch am Ende steht ein Freispruch
Kann ein Küchenmesser mit neun Zentimeter langer Klinge, aber deutlich längerem Griff so geworfen werden, dass es in der Zimmerwand stecken bleibt – direkt neben dem Kopf einer am Boden liegenden Frau?
Äußerst unwahrscheinlich, berichtete jetzt ein Kriminalpolizist vor dem Augsburger Amtsgericht von seinen entsprechenden Versuchen, weswegen ein 41-jähriger Angeklagter vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde.
Es ist schon nach drei Uhr nachts, als die 21 Jahre alte Bedienung mehr als sechs Stunden nach Dienstschluss angeheitert nach Hause kommt. Da hat er ihr – mächtig sauer – schon mehrere Taschen und Beutel zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zusammengepackt. Es kommt zum Krach in jener Nacht des 17. Oktober 2016 in der Friedberger Straße.
Er, so berichtet der Angeklagte dem Gericht, „kickt“ihr die gepackten Taschen vor die Füße, allerlei Inhalt fliegt durch den Raum, Fernbedienung, Aschenbecher, das Messer. Sie, so berichtet die 21-jährige Zeugin, stolpert, fällt hin, entdeckt nur wenige Zentimeter neben ihrem Kopf das Messer in der Wand stecken, ruft die Polizei und schildert den Beamten, was passiert ist. Es kommt zur Anklage gegen den 41-jährigen arbeitslosen mittlerweile Ex-Lebensgefährten.
Nachdem sich in der Hauptverhandlung vor Gericht der Vorwurf des gezielten und beabsichtigten Messerwurfs nicht erhärten lässt, rückt Staatsanwalt Benjamin Junghans von der Anklage der versuchten gefährlichen Körperverletzung ab. Das sieht auch Richterin Manuela Müller in ihrem Urteil so, der 41-Jährige wird freigesprochen. Zwei Probleme bleiben dem Angeklagten und der Zeugin aber: Sie sieht einem Verfahren wegen Falschaussage entgegen – und abschließend folgt vor Gericht noch die Frage an die Richterin: „Bekommen wir unser Küchenmesser wieder zurück?“