Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Hat der Reifen genügend Luft?
Mobilität Der Frühling startet und der Roller wird aus der Garage gefahren. Welches Versicherungskennzeichen das Zweirad braucht und worauf noch geachtet werden sollte
Der Winter hat vorerst Urlaub. Der Frühling hat begonnen – das ist der Startschuss für die Zweiradsaison. Einige Fahrer sind schon unterwegs mit ihren Rollern. Einige haben ihre Maschine wahrscheinlich noch ganz hinten in der Garage stehen.
Worauf sollte geachtet werden, bevor die erste Ausfahrt ansteht? Zunächst einmal auf den Zustand. Oliver Dürr von Motorrad Dürr in Nördlingen ist eines besonders wichtig: der richtige Reifendruck. Viele Fahrer würden diesen vernachlässigen. „Und das ist lebensgefährlich.“Der Druck im Reifen sollte nach dem Handbuch kontrolliert werden, grundsätzlich liege er zwischen 1,8 und 2,3 bar. Ebenfalls sollte die Batterie voll geladen sein. Das Motoröl müsse man einmal jährlich wechseln, dann am besten gleich mit dem Filter. Kühlflüssigkeit alle zwei Jahre und Bremsflüssigkeit erst jedes vierte Jahr. Dürr rät den Fahrern, es bei den ersten Fahrten ruhig anzugehen und in der Übergangszeit auffällige Kleidung zu tragen.
Martin Wagner vom Vespa Club Piaggio Nördlingen hat einen Roller Baujahr 1967. Bei dem Oldie fallen ein paar zusätzliche Vorbereitungen an. Wie beim Fahrrad funktioniert die Gangschaltung über Seile. „Ich schaue, ob alles noch gängig ist“, sagt er. Die Bremstrommeln müssten überprüft werden. Der Vergaser des Zwei-Takt-Motors werde bei Bedarf geputzt. Am besten sei es, die Maschine vor dem Winter trocken abzustellen.
Anders als normale Roller haben manche Vespas ein großes Nummernschild. Die TÜV-Plakette sollte also nicht vergessen werden. Den Mitgliedern des Klubs ist es wichtig, dass der Originallack erhalten bleibt. Deswegen würden die leichten Gebrauchsstellen konserviert. Wagner macht das einmal im Jahr, meistens im Frühling.
Nachdem der Roller fit ist, muss jetzt nur das richtige Versicherungskennzeichen angebracht werden. Grün hat ausgedient, die neue „Farbe“ist schwarz. Bereits ab dem 1. März gilt das neue Kennzeichen, wer mit den alten Schildern weiterfährt, macht sich strafbar. „Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr“, sagt Werner Kieweg von der Polizei Nördlingen. Bei Vorsatz könnte der Roller eingezogen werden.
Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz sei kein Kavaliersdelikt, heißt es in einer Pressemitteilung der Barmenia Versicherungen. Ein neues Kennzeichen zu bekommen sei einfach: Bei den meisten Versicherungen könne es online bestellt werden. Mit Beiträgen zwischen 50 und 60 Euro sind Rollerfahrer ein Jahr abgesichert.
Das Wetter am Wochenende sieht bisher nicht gut aus – viel Regen, und die Temperaturen sind niedrig. Aber bald wird der Frühling voll in Fahrt kommen. Martin Wagner jedenfalls hat seine Maschine bisher nicht ausgefahren – einfach zu kalt. „Es macht halt erst richtig Spaß, wenn es einen nicht mehr friert.“