Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Graffiti Künstler muss ins Gefängnis
Justiz Ein 20-Jähriger hatte in der Innenstadt seine Signatur an Kästen und Wänden hinterlassen. Auch wegen anderer Delikte musste er sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten
Seine „Augsburgblume“machte ihn bundesweit bekannt. Im Juli steht der 28-Jährige wieder vor Gericht. Ihm droht dieses Mal Gefängnis. 2012 war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Falls er wieder unerlaubt Wände besprühe, hatte ihn der Richter gewarnt, werde seine Zukunft „weder rosig noch blumig“aussehen. Doch der 28-Jährige wurde rückfällig und ist dabei erwischt worden.
Ins Gefängnis muss jetzt ein anderer Künstler der Augsburger Graffiti-Szene. Der 20-Jährige stand diese Woche vor dem Amtsgericht. 42 Mal, so die Anklage, hatte er in der Augsburger Innenstadt mit schwarzem Edding seine Signatur auf Verteilerkästen, Hauswänden, Schaufensterscheiben und Ampelmasten angebracht. Hinzu kamen Schwarzfahrten in Tram und Bus. Allein im Oktober 2016 war der 20-Jährige von Kontrolleuren der Stadtwerke zehn Mal ohne Fahrschein angetroffen worden. „Ich habe im Hier und Jetzt gelebt, hatte kein Geld“, antwortete der Angeklagte auf die Frage von Richter Bernhard Kugler, warum er denn nicht das Fahrrad genommen habe oder zu Fuß gegangen sei. 2016 war für den jungen Mann ohnehin kein gutes Jahr gewesen. Im nördlichen Landkreis zu Hause, war er bei seinen Eltern rausgeflogen. Weil er Drogen nahm, Kräutermischungen rauchte. Seit seiner Pubertät war es mit dem Sohn immer schwieriger geworden. Seine Eltern, die sich ratsuchend ans Landratsamt wandten, bekamen einen Erziehungsbeistand gestellt, was auch nicht viel half. Mehrmals kam der Heranwachsende in Einrichtungen für suchtgefährdete Jugendliche, flog dort aber jedes Mal wieder raus, weil er sich nicht an die Hausordnung hielt.
Seit November hatte der Angeklagte in U-Haft gesessen. Weil er ohne Wohnsitz und für die Justiz unerreichbar war, hatte ihn die Polizei mit einem Haftbefehl gesucht. Und jetzt muss der 20-Jährige zurück ins Gefängnis. Denn das Schöffengericht hat ihn zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht folgte Staatsanwältin Saskia Eberle, die sich dagegen ausgesprochen hatte, dass der Angeklagte zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt. Auch unter Hinweis auf sein beachtliches Vorstrafenregister mit zehn Verurteilungen. Weitere zehn Mal hat die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen ihn eingestellt.
Ebenso wie seine Verteidigerin, Cornelia McCready, sprach sich auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dafür aus, den GraffitiKünstler noch einmal zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Der 20-Jährige müsse lernen, sein Leben selbst in den Griff zu bekommen. Dies sei mit Auflagen besser in Freiheit möglich. Zumal der Angeklagte während der Untersuchungshaft erfolgreich einen Computerkurs belegt und den Führerschein für Gabelstapler gemacht hat.
„Wir sind überzeugt, dass der Angeklagte noch nicht so weit ist und es draußen nicht allein schafft“, begründete Richter Kugler, warum das Gericht nicht der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe folgte. Ausschlaggebend war für das Gericht, dass sich der 20-Jährige auch während seiner halbjährigen U-Haft an keine Vorschriften gehalten hat. Der Angeklagte, der im Prozess den Wunsch geäußerte hatte, den Realschulabschluss nachzuholen, wurde von Richter Kugler mit dem Hinweis verabschiedet, dies sei auch im Gefängnis möglich.