Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Selfie Drohne statt Selfie Stick?
Trend Sie passen in eine Hand und schießen Fotos aus ganz neuen Perspektiven: Was fliegende Mini-Kameras können
Die Minikamera summt durch die Luft, macht einen Looping und schwebt dann auf der Stelle. Per Smartphone-Kommando schießt sie Fotos oder Videos. Und damit jeder Zeuge des digitalen Narzissmus’ sein kann, landen die Bilder auf Wunsch noch während des Fluges in sozialen Medien.
Sogenannte Selfie-Drohnen versprechen ganz besondere Fotos aus neuen Perspektiven. Doch können sie wirklich den Selfie-Stick oder auch die „Vollpfostenantenne“ersetzen? So nennen einige die Teleskopstange, an der viele Touristen ihr Smartphone vor sich her tragen. Mit ein paar umständlichen Verrenkungen fotografieren sie sich selbst vor dem Pariser Eiffelturm oder dem Brandenburger Tor in Berlin. Damit auch jeder weiß, dass sie wirklich da waren.
In Deutschland ist dieser Selbstdarstellungstrend nie wirklich angekommen. Der Selfie-Stick hat hierzulande einen schlechten Ruf. Die Mehrheit der Deutschen findet die Teleskopstangen nervig (68 Prozent) und peinlich (64 Prozent). Das hat eine repräsentative Online-Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens YouGov ergeben. Bringen jetzt die fliegenden Kameras den Durchbruch?
Die Produktbeschreibungen der Mini-Quadrocopter klingen nach einem Spielzeug, das Spaß machen kann. Sie heißen Air-Selfie, Revell C-me oder Elfie. Ihr Preis liegt zwischen 40 und 300 Euro. Dafür versprechen einige Hersteller einfache Bedienung, HD-Videos und sogar eine „Follow me“-Einstellung.
Und was sagen Experten? „Wenn Sie ein halbwegs anständiges Smartphone haben, wird das um ein Vielfaches bessere Fotos machen, als die Kamera einer vergleichsweise günstigen Drohne“, sagt Daniel Schräder, Redakteur beim OnlineMagazin Techstage. „Günstig“sei in dem Fall jede Drohne unter 500 Euro.
Verspricht der Hersteller acht Megapixel, sagt das zunächst wenig aus. „Es kommt auch auf die Qualität der Linsen, auf die Größe und Qualität des Bildsensors an“, sagt Daniel Schräder. Spart der Hersteller daran, gleichen die Bilder denen von billigen Handykameras.
Einige Funktionen der SelfieDrohnen verstoßen sogar gegen deutsche Gesetze. „Die ,Follow Me‘-Einstellung, also dass die Handy-Drohne selbstständig hinter einer Person herfliegt, ist in Deutschland nicht zulässig“, sagt Daniel Schräder. Der Nutzer muss das Gerät steuern und im Blick behalten. Für die Mini-Quadrocopter gilt unter anderem die neue Drohnenverordnung (siehe Bericht oben).
Generell sollten sich Nutzer genau überlegen, wo sie ihre Drohne steigen lassen. Wer die Fotos ungeprüft in einem sozialen Netzwerk teilt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung: Auf den Bildern oder Videos darf kein urheberrechtlich geschütztes Material sein oder andere Personen, die nicht zugestimmt haben, heißt es von der Verbraucherzentrale. Sarah Thust, dpa