Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Man muss alle Formulare lesen
Anlagen zu spät an. Dazu kamen bis Anfang Oktober 2016 noch einmal knapp 8700 neue Fälle. Mitgezählt werden alle Anlagen, die mehr als drei Wochen zu spät gemeldet wurden. Nur 83 der knapp 8700 Meldungen gingen mit mehr als einem Jahr Verspätung ein. Für wie viele dieser Betreiber das eine Rückforderung bedeutet, ist nicht bekannt.
Nicht immer geht es um hohe Verluste. Aber allein die SchleswigHolstein Netz AG, die für den in Karlsruhe entschiedenen Fall zuständig ist, verlangt derzeit nach eigenen Angaben von gut 200 Solarstrom-Erzeugern eine Gesamtsumme von drei bis vier Millionen Euro zurück.
Die Anwälte des Landwirts, der jetzt gut 45 500 Euro verliert, hatten versucht, die Verantwortung dem Netzbetreiber zuzuschieben, um von diesem Schadenersatz zu bekommen. Bei einem „ganzen Packen von Formularen“hätte dieser genauer darauf achten müssen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, argumentierte BGH-Anwalt Peter Wassermann. Allerdings hatte die Schleswig-Holstein Netz AG in einer Checkliste sogar abgefragt, ob die Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet sei. Der Betreiber hatte das angekreuzt und unterschrieben.
Und selbst wenn es keine Checkliste gibt – die Richter sehen bei den Netzbetreibern generell keine Versäumnisse. Eine Aufklärungspflicht bestehe nicht.