Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nazi Propaganda in Facebook Gruppe
Prozess Der Verfassungsschutz kam Ex-NPD-Mitglied auf die Schliche. 36-Jähriger will sich distanziert haben
Landkreis Augsburg. Die geheime Facebok-Gruppe nannte sich „Groß-Deutschland“. Sie hatte 576 Mitglieder. Was die Neo-Nazis so alles posteten, das las freilich auch der Verfassungsschutz mit. Und gab dem Staatsschutz der Augsburger Kripo den Hinweis auf einen 36-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg. Er war im September 2015 zweimal mit dem verbotenen Hitlergruß „Sieg Heil“ aufgefallen. Und einmal hatte er das Foto eines Mitglieds der SS-Organisation gepostet, auf dessen Uniformkragen die SS-Runen prangten – ebenfalls ein Fall des „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Monate später hatte der 36-Jährige seinen Account gelöscht. Dennoch kam ihm der Verfassungsschutz auf die Schliche. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Kripo noch eine Patrone für ein G-36-Gewehr Heckler & Koch – ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann musste sich nun vor Amtsrichterin Rita Greser verantworten.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe von Staatsanwältin Figen Basoglu-Waselzada unumwunden ein. Die Gewehrpatrone habe er als Andenken an seine Wehrdienstzeit aufgehoben. Seine Postings in der Facebook-Gruppe könne er heute nicht nachvollziehen. „Ich war damals betrunken, litt unter Depressionen“, sagte er. Er habe sich inzwischen von der rechten Szene distanziert. Eine Behauptung, die ein Beamter des Staatsschutzes im Zeugenstand als glaubwürdig einstufte.
Gegen den Angeklagten, ein ehemaliges NPD-Mitglied, läuft, wie bekannt wurde, noch ein Verfahren wegen Veruntreuung von Parteivermögen. Er und weitere Parteimitglieder sollen durch fingierte Reisekostenabrechnungen Gelder der NPD beiseitegeschafft haben.
Bereits im November 2016 war der 36-Jährige vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er in einem Regionalzug einen anderen Fahrgast mit Pfefferspray attackiert hatte. Dieses Urteil musste Amtsrichterin Greser in den neuerlichen Schuldspruch mit einbeziehen. Die Gesamtstrafe belief sich nun auf ein Jahr mit Bewährung. Außerdem muss der Mann 300 Euro an den Verein Die Brücke zahlen. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.