Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Anwohner beantragen Bürgerentscheid
Protest Unterschriften gegen Biogasanlage im Westendorfer Rathaus überreicht. Vertreter der Interessengruppe der Betroffenen machen ernst. Wie es nun weitergeht
Westendorf Es war ein kurzer Auftritt, den die drei Vertreter der Interessensgruppe der betroffenen Anwohner im Westendorfer Rathaus hatten. Gabriele Buhmann, Bruno Pusch und Helmut Böck überreichten Westendorfs Bürgermeister Steffen Richter eine mächtige Mappe mit vielen Unterschriften. Damit machten sie amtlich, was bereits seit einigen Tagen im Ort als Vermutung kursierte: Sie stellten den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Dabei soll es um folgende Frage gehen: „Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel einer Erweiterung der Biogasanlage Westendorf Süd eingestellt wird?“
In der Rathauskanzlei trafen die drei Vertreter auf Bürgermeister Richter und den Zweiten Bürgermeister Jürgen Almer. „Wie angekündigt hier unser Antrag nebst Unterschriften“– mit diesen Worten überreichte Gabriele Buhmann den Bürgermeistern die Mappe. Helmut Böck erklärte, dass jetzt, mit der zweiten Abwägungsrunde, der perfekte Zeitpunkt sei, um diesen Schritt zu gehen. Die Wahlberechtigten Westendorfs könnten nun ein Zeichen setzen, ob sie für oder gegen die Änderung seien. Richter antwortete, dass dies nun der zweite Einspruch sei, der im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 4. Oktober sowie beim Bürgerstammtisch am 16. Oktober besprochen werden könnte. Schwieriger wurde es für den Rathauschef, als abermals Argumente angeführt wurden, die nach seiner Ansicht „nicht stimmen“. Auf den Vorwurf, der Betreiber sei den betroffenen Anwohnern nicht entgegengekom- men, erklärte Bürgermeister Richter, es habe einen Tag der offenen Tür in der Biogasanlage gegeben. Vorgebrachte Sorgen habe der Betreiber angenommen und darauf reagiert. So sei nun im Landratsamt dokumentiert, womit die Biogasanlage befüllt werden darf, und die Betreiberfirma plane, besonders laute Bauteile abzuschirmen.
Richter betonte auch die Ergebnisse der vorgelegten Lärm- und Geruchsgutachten, die im Auftrag der Gemeinde angefertigt wurden. Er wies auch darauf hin, dass der Betreiber trotz allem bauen könnte, dann eben im Rahmen der Privilegierung, die für solche Vorhaben gilt. Böck erklärte, dass dies fast allen klar sei, die unterschrieben haSteffen ben. Bis jetzt ist es so, dass die geplante Anlage die Grenze von 2,3 Millionen Kubikmetern übersteigen soll und deshalb aus der Privilegierung fällt. Wenn die Kubikmeter jedoch etwas reduziert würden, dann würde für die Anlage die Privilegierung wieder greifen.
Den Vorwurf, mehr an die Betreiber und weniger an die Bürger zu denken, wies der Rathauschef zurück. Gabriele Buhmann kritisierte: „Sie sind nie auf unsere Nöte eingegangen.“Richter konterte: „Es freut mich, dass ich Wort halten konnte und bereits im aktuellen Mitteilungsblatt zum Bürgerstammtisch zur Biogasanlage einladen konnte.“Dieser wird am 16. Oktober um 19 Uhr im Pfarrheim in Westendorf stattfinden. Doch Gabriele Buhmann hätte sich stattdessen lieber eine Einladung und eine Aussprache mit der Interessensgruppe gewünscht. Böck monierte, dass das Thema bereits seit September 2016 diskutierte werde und der Bürgerstammtisch im Oktober 2017 doch recht spät sei. Doch auch dafür hat Richter eine Erklärung: „Wir stehen in der Mitte des Verfahrens.“
Pusch brachte die Frage der Interessensgruppe auf den Punkt: „Kann der Gemeinderat den Prozess stoppen?“„Ja“, antwortete Westendorfs Bürgermeister und skizzierte den weiteren Verlauf so: Die Kommunalaufsicht werde den Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids prüfen. Zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 4. Oktober, soll der Antrag dann auf die Tagesordnung kommen. Ist das Begehren zulässig und bleibt der Gemeinderat bei seiner Haltung, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. Dessen Ergebnis ist für den Gemeinderat bindend für einen Zeitraum von einem Jahr.
Geht es mehr um den Betreiber oder die Bürger?