Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Streit nicht ausgeschlossen
Mietrecht aktuell Sie sorgt immer wieder für Ärger: die Haustür. Warum sich Gerichte immer wieder ausführlich damit beschäftigen
Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschließen der Haustür, im Mietvertrag oder in der Hausordnung kann aber geregelt werden, dass sie abends beziehungsweise nachts abzuschließen ist. Das Landgericht Köln (Az. 1 S 201/12) bestätigte die Vorgabe einer Hausordnung, wonach der Erdgeschossmieter verpflichtet war, die nach außen führenden Türen im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr abzuschließen. Es sah auch keine unangemessene Benachteiligung darin, dass sich nur der Erdgeschossmieter um das Zusperren der Haustür kümmern muss, nicht auch die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses.
Bei Streitigkeiten rund um das Abschließen der Haustür geht es aber nicht nur um die Frage, wer sie abzuschließen hat, sondern vor allem, ob sie abgeschlossen werden soll oder nicht. Vielmehr prallen hier das Sicherungsinteresse der Bewohner vor unbefugten Zutritt und die Sorge, einen Fluchtweg – zum Beispiel im Brandfall – offen zu hal- ten, aufeinander. Das Amtsgericht Hannover (Az. 544 C 8633/06) hält Regelungen, die das Abschließen der Haustür verlangen, für zulässig. Das Amtsgericht Frankfurt (Az. 33 C 1726/04) betont, dass der Vermieter aber nicht verpflichtet ist, für eine verschlossene Haustür zu sorgen, ein „Schnappschloss“sei ausreichend.
Gefahrenlage droht
Das Landgericht Frankfurt (2-13 S 127/12) hat den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, die Haustür müsse von 22 bis 6 Uhr verschlossen sein, aufgehoben. Das Abschließen der Hauseingangstür führe zu einer erheblichen Gefährdung der Bewohner und ihrer Besucher.
Durch das Abschließen der Haustür sei ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt werde. Dies schränke die Fluchtmöglichkeit enorm ein. Es liege auf der Hand , dass gerade in Paniksituationen nicht sichergestellt sei, dass jeder Bewohner oder Besucher bei der Flucht einen Schlüssel griffbereit mit sich führe. So könnte sich die abgeschlossene Haustür als tödliches Hindernis erweisen. Den unterschiedlichen Interessen der Hausbewohner werde am besten dadurch gedient, dass ein Haustürschließsystem installiert werde, das ein Verschließen des Hauseingangs zulässt und auf der anderen Seite ein Öffnen durch flüchtende Bewohner auch ohne einen Schlüssel ermöglicht.