Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Schlägerei nach einem Fußballspiel
Justiz Ein Hobby-Kick zweier befreundeter Familien eskalierte derart, dass nun ein Strafrichter das letzte Wort sprechen musste
Mehrere Männer schlugen mit Baseballschlägern und Billardstöcken nach einem Fußballspiel auf das Auto der gegnerischen Mannschaft ein, verprügelten die Insassen, die Prellungen erlitten. Das alles hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht.
Gersthofen/Bobingen. Beim Fußball, ob in der Kreisklasse oder bei einer WM, kennt man solche Situationen: Wegen eines bösen Fouls oder einer umstrittenen Schiedsrichterentscheidung stürmen Spieler beider Mannschaften aufeinander zu, es wird geschubst und gedrängelt. Das nennt man dann „Rudelbildung“.
Solch eine Rudelbildung, allerdings der besonderen Art, war unrühmlicher Höhepunkt nach einem Hobby-Fußballspiel zweier Familien aus Bobingen. Dabei kamen auch Utensilien aus anderen Sportarten, nämlich Baseballschläger und Billardstöcke, zum Einsatz. Es gab Verletzte, ein Auto wurde demoliert. Fünf Angehörige der einen Familie, die Angreifer, saßen jetzt unter der Anklage der gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und Sachbeschädigung vor Jugendrichter Günther Baumann.
Die beiden miteinander bekannten Familien aus dem Balkan hatten sich im Juni 2016 in der Soccerhalle in Gersthofen zum Kicken getroffen. Der damals 17-jährige Sohn der nun angeklagten Familie hatte sogar bei der gegnerischen Mannschaft mitgespielt. Beim Torstand von 9:6 gab es auf einmal Differenzen. Es sei falsch gezählt worden, behaupteten die einen. Es kam zu Schubsereien, zu Drohungen.
Die gegnerische Familie verließ die Halle, fuhr nach Hause. Dort wurde sie allerdings schon von den Angeklagten erwartet. Ein 34-Jähriger hatte mit seinem Auto die Straße blockiert, um die andere Familie zum Anhalten zu zwingen. Nun eskalierte der anfängliche Streit um den Spielstand auf ziemlich brutale Weise: Die Angeklagten schlugen mit Baseballschlägern und Billardstöcken auf das Auto der Opfer ein, verprügelten die Insassen, die Prellungen erlitten. Am Pkw entstand ein Blechschaden von 4600 Euro.
Weil der jüngste der fünf Angeklagten zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, schloss das Gericht die Öffentlichkeit auf Antrag aus. Über ihre Anwälte Ralf Schönauer, Petra Dittmer, Werner Ruisinger und Helmut Linck legte das Quintett (die übrigen Angeklagten sind 24, 30, 34 und 46 Jahre alt) allesamt Geständnisse ab.
Alle bedauerten, dass es zur Eskalation gekommen war. Das Urteil: Der damals jugendliche Angreifer muss 64 soziale Hilfsstunden leisten, die übrigen erwachsenen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sieben und zwölf Monaten. Sie haben inzwischen den Opfern Schmerzensgeld gezahlt und den Schaden am Auto wiedergutgemacht.
Auch der Rechtsfrieden zwischen beiden Familien ist wieder hergestellt. Man versteht sich wieder. So wie es eben auch im großen Fußball zumeist der Fall ist. Am Ende gibt man sich wieder die Hand.