Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Polizist verursacht Unfall: Verfahren eingestellt
Ermittlungen Staatsanwaltschaft entscheidet nach Unglück auf B 25. Was hinter dem Fall steckt
Donauwörth/Harburg Wer im Straßenverkehr trotz doppelter, durchgezogener Linie überholt und dabei auch noch einen Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt werden, bekommt jede Menge Ärger und eine saftige Strafe. Genau so ein Unfall ist im Juni auf der B 25 zwischen Harburg und Hoppingen passiert. Das Besondere: Der Fahrer, der überholte, war ein Polizist.
Zusammen mit einem Kollegen war er in einem zivilen Streifenwagen unterwegs – mit aufgesetztem Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn. Es sei eine Einsatzfahrt in einem „gravierenden Fall“gewesen, ist aus Polizeikreisen zu hören. Die Beamten kamen aus Augsburg. Der Wagen stieß heftig mit einem Pkw zusammen, in dem ein 55-Jähriger auf der linken der beiden Spuren in Richtung Harburg entgegenkam. Der Mann musste verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Beamten kamen mit leichteren Blessuren davon. Angesichts der Umstände leitete die Polizeiinspektion (PI) Donauwörth gegen den Fahrer des Streifenwagens ein Verfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung ein. Nach Abschluss der Ermittlungen hat nun die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden: Das Strafverfahren gegen den 27-Jährigen wird eingestellt. Man habe keine Anhaltspunkte für eine Straftat gefunden, erklärt Dr. Andreas Dobler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber unserer Zeitung. Dazu beigetragen hat wohl auch, dass der 55-Jährige darauf verzichtete, den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Um wegen Straßenverkehrsgefährdung belangt zu werden, hätte dem Beamten nach dem Strafgesetzbuch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten nachgewiesen werden müssen.
Der Unfallverursacher muss nach Auskunft von Thomas Scheuerer, Leiter der PI Donauwörth, lediglich ein Verwarnungsgeld wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Sonder- und Wegerechts bezahlen. Über die Höhe der Summe möchte Scheuerer keine Angaben machen. Die Obergrenze für ein solches Verwarnungsgeld liegt bei 60 Euro.
Sonderrechte können nach Auskunft von Scheuerer im Straßenverkehr unter anderem Polizisten (auch Beamte außerhalb der Arbeit, wenn sie eine Straftat beobachten), Feuerwehrleute (auch auf dem Weg mit dem eigenen Wagen zum Feuerwehrhaus) und die Besatzungen von Fahrzeugen des Rettungsdiensts in Anspruch nehmen. Diese Personen sind in solchen Fällen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, dürfen also beispielsweise schneller fahren. Freilich gebe es Grenzen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien „gebührend“zu berücksichtigen. Straftaten würden nicht toleriert. Dazu gehörten etwa Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr.