Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wie oft müssen ausländische Straftäter gehen?
Sicherheit Längst nicht jeder Kriminelle ohne deutschen Pass wird ausgewiesen. Pro Jahr ordnet die Stadt bei 80 bis 100 Personen die Ausreise an. Warum das bei einem Drogenhändler nicht klappt und ein Sexualtäter wohl bleiben darf
Der Fall hat in der Stadt vor Kurzem für Diskussionen gesorgt. Ein 52-jähriger Mann aus Afghanistan hat eine 20 Jahre jüngere Landsfrau vergewaltigt, es gefilmt und damit gedroht, das Video ihren Verwandten in der Heimat zu schicken. Vor Gericht kam der nicht vorbestrafte, geständige Mann gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon. Sein Opfer akzeptiert das Urteil, weil die Bewährung an strenge Auflagen geknüpft ist. Er darf sich der Frau nicht mehr nähern und keinerlei Kontakt zu ihr aufnehmen. Für den 52-Jährigen, der seit über zwei Jahrzehnten in Deutschland lebt, ist das Urteil günstig: Denn bei einer Strafe in dieser Höhe kann er damit rechnen, dass ihm keine Ausweisung nach Afghanistan droht.
Vor der Bundestagswahl war diese Forderung von Politikern mehrerer Parteien zu hören: Kriminelle Ausländer sollen Deutschland verlassen müssen. Was einfach klingt,
Die Behörde muss jeden Fall einzeln bewerten
ist in der Praxis allerdings deutlich komplizierter. Tatsächlich wird nur ein kleiner Teil der ausländischen Straftäter abgeschoben. Das zeigen auch die Zahlen für Augsburg.
Rund 3800 Tatverdächtige ohne deutschen Pass wurden im vorigen Jahr von der Polizei in der Stadt ermittelt. Verurteilt werden davon nicht alle – teils, weil die Beweise nicht reichen, in einigen Fällen auch, weil sich im Prozess doch die Unschuld herausstellt. Zur Ausreise verpflichtet werden von der Ausländerbehörde nach Angaben der Stadt pro Jahr etwa 80 bis 100 Straftäter. Tatsächlich abgeschoben wird davon am Ende aber nur ein Teil. Voriges Jahr zum Beispiel gab es in Augsburg 35 Abschiebungen. Diese Zahl umfasst aber alle Fälle – sowohl Straftäter wie auch Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
Es gibt für die Ausweisung von Straftätern keine einheitliche Regel. Und auch kein bestimmtes Strafmaß, ab dem zwingend die Ausreise angeordnet wird. Die Ausländerbehörde muss jeden Fall einzeln anschauen. Ein Sprecher der Behörde formuliert das so: Ein verurteilter Straftäter werde ausgewiesen, „wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles das Inte-