Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mann lenkt Auto absichtlich in Gegenverkehr
51-Jähriger will sich umbringen und verursacht Unfall
Mertingen/Nördlingen Es ist eine Horrorvorstellung: Ein lebensmüder Mann setzt sich ins Auto, fährt los und reißt in der Dunkelheit auf einer Landstraße unvermittelt das Steuer nach links, um absichtlich einen Frontalzusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug herbeizuführen. Genau das passierte auf der Staatsstraße zwischen Mertingen und Lauterbach. Ein 51-Jähriger verursachte dort auf geschilderte Weise einen schweren Unfall. Ganz vielen Schutzengeln und glücklichen Fügungen sei es zu verdanken, dass es zu keiner Katastrophe kam, stellte nun Helmut Beyschlag, Vorsitzender des Schöffengerichts in Nördlingen, fest. Dort musste sich der Verursacher verantworten.
Der Angeklagte – er stammt aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis – erklärte, wie es so weit kommen konnte: Am 30. Dezember 2016 habe er mit seiner Frau einen heftigen Streit gehabt. In der Folge habe sie ihm eröffnet, dass sie sich von ihm trennen wolle. Der 51-Jährige, der schon länger Depressionen hatte, spülte seinen Frust zunächst mit eineinhalb Litern Schnaps hinunter. Dann habe er spontan beschlossen, frontal gegen einen Lastwagen zu krachen. Im nächsten Moment habe er von Mertingen her zwei Lichter auf sich zukommen sehen: „Ich dachte, es wäre ein Lkw.“Doch es war keiner. Der Mann schoss auf ein anderes Auto zu, in dem ein Paar, das ebenfalls aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries stammt, auf dem Weg zum Sport im angrenzenden Landkreis Dillingen war. Der Fahrer, 37, reagierte geistesgegenwärtig: Er wich bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 Stundenkilometern etwas nach rechts aus. Damit verhinderte er einen Frontalzusammenstoß. Die beiden Pkw krachten aber immer noch seitlich ineinander. Der Wagen mit den beiden Opfern geriet außer Kontrolle und überschlug sich und blieb auf den Rädern in einem Acker stehen.
Wie durch ein Wunder kamen der 37-Jährige und seine Partnerin, 34, mit Schleudertraumata, Prellungen und Blutergüssen davon. Der Schaden: rund 23000 Euro.
Der Verursacher kam mit einem Kratzer an der Hand davon. Das Schöffengericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass zum Unfallzeitpunkt verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei.